Bischöfe und Laienvertreter in Deutschland haben sich trotz unklarer Finanzierung künftiger Schritte auf erste Eckpunkte zur Weiterführung des Reformprozesses Synodaler Weg geeinigt.
Bonn/Berlin – Bischöfe und Laienvertreter in Deutschland haben sich trotz unklarer Finanzierung künftiger Schritte auf erste Eckpunkte zur Weiterführung des Reformprozesses Synodaler Weg geeinigt. Dafür sollen sechs Arbeitsgruppen gebildet werden, um konkrete Handlungsvorschläge für einzelne Reformvorhaben zu erarbeiten. Diesen Vorschlag des Synodalpräsidiums unterstützt die Gemeinsame Konferenz von Deutscher Bischofskonferenz (DBK) und Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK), wie beide Organisationen am Dienstag mitteilten. Die genaue Zusammensetzung der Gruppen und ein Zeitplan sind bisher nicht bekannt.
Alternative vom Tisch
Die Synodalversammlung hatte beschlossen, die inhaltliche Arbeit an verschiedenen Themenfeldern und Handlungstexten fortzusetzen. Dafür gibt es zahlreiche Arbeitsaufträge, etwa an die Bistümer, und auch Felder, bei denen eine Klärung mit dem Vatikan zum Auftrag gehört. ZdK und DBK wollen mit den Arbeitsgruppen die ihnen zugewiesenen Aufträge erfüllen. Die Arbeit der Gruppen wird über die bestehenden Strukturen von DBK und ZdK organisiert und finanziert und hat noch nichts mit dem geplanten Synodalen Ausschuss und möglichen weiteren Schritten zu tun.
Die letzte Vollversammlung des Synodalen Wegs fand im März statt. Der Reformdialog soll ab Herbst in einem Synodalen Ausschuss fortgesetzt werden. Letzte Woche wurde bekannt, dass die Bischöfe Gregor Maria Hanke (Eichstätt), Stefan Oster (Passau), Rudolf Voderholzer (Regensburg) und Kardinal Rainer Maria Woelki (Köln) gegen die geplante Finanzierung des Gremiums über den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) stimmten. Damit ist diese Alternative vom Tisch, denn dazu wäre ein einstimmiges Votum nötig.
Arbeitsgruppe erstellt Satzungsvorschlag
Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, sicherte zu, mit Nachdruck nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen. ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp betonte, ohne eine angemessene finanzielle und personelle Ausstattung des Synodalen Ausschusses sei keine substanzielle Arbeit zur Umsetzung der Reformbeschlüsse möglich. Eine der Arbeitsgruppen hat den Auftrag, einen Satzungsvorschlag für den geplanten Synodalen Ausschuss zu erstellen.
Auch die übrigen fünf Arbeitsgruppen sollen sich an Handlungstexten und Beschlüssen des Synodalen Weges orientieren und diese umsetzen. So hat eine den Auftrag, eine Musterordnung für die Beteiligung des Kirchenvolkes an der Wahl von Bischöfen zu erstellen. Eine weitere soll an einer „rechtssicheren Regelung“ arbeiten für die Übernahme von Priestern in den pastoralen Dienst, die wegen Eheschließung dispensiert wurden. Eine dritte Gruppe soll eine Handreichung für kirchliche Segnungen von „Paaren, die sich lieben“ erstellen, eine vierte generell zum Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt arbeiten. Eine fünfte Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit einer möglichen Weihe von Frauen.