Umfrage: Mehrheit in Deutschland für Beibehaltung des Asylrechts

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Der Vorschlag von CDU-Politiker Thorsten Frei, das individuelle Asylrecht abzuschaffen, findet unter den Menschen in Deutschland offenbar keine Mehrheit.
Umfrage: Mehrheit in Deutschland für Beibehaltung des Asylrechts

Thorsten Frei (CDU) –Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde

Der Vorschlag von CDU-Politiker Thorsten Frei, das individuelle Asylrecht abzuschaffen, findet unter den Menschen in Deutschland offenbar keine Mehrheit. Nur 32 Prozent der Bundesbürger unterstützen diese Idee, wie aus einer am Dienstag vom “Stern” veröffentlichten Forsa-Umfrage hervorgeht. Knapp zwei Drittel der Befragten (64 Prozent) sprachen sich dafür aus, die Regelung zu erhalten. 4 Prozent gaben an, keine Meinung zu haben.

In einem Beitrag für die “Frankfurter Allgemeine Zeitung” hatte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag vergangene Woche dafür plädiert, das Individualrecht auf Asyl in der Europäischen Union abzuschaffen. Stattdessen solle es künftig ein EU-weites Kontingent von 300.000 bis 400.000 Schutzbedürftigen geben, die direkt aus dem Ausland aufgenommen und auf die Mitgliedstaaten verteilt würden. Der Vorschlag hatte bei anderen Parteien sowie bei Hilfs- und Flüchtlingsorganisationen Kritik hervorgerufen.

Auf große Ablehnung trifft Freis Plan laut “Stern” bei den Wählern der Regierungsparteien. Unter den Anhängern der Grünen sprachen sich 88 Prozent für eine Beibehaltung der bestehenden Regelung aus, bei FDP-Wählern waren es 84 Prozent, bei der SPD 76 Prozent. Auch unter den Unions-Wählern plädierten 56 Prozent für ein individuelles Asylrecht. Lediglich unter den AfD-Wählern befürwortete eine Mehrheit von 56 Prozent Freis Vorschlag.

Das Meinungsforschungsinstitut Forsa hat den Angaben zufolge im Auftrag des “Sterns” am Donnerstag und Freitag rund 1.000 Menschen befragt. Die Fragestellung lautete: “Fänden Sie es richtig, wenn in Zukunft nicht mehr jeder einzelne politisch Verfolgte Asyl in der Europäischen Union beantragen darf, oder sollte dieses Recht beibehalten werden?”

kna