Stellt es eine Altersdiskriminierung dar, dass Notare spätestens in dem Monat aus dem Amt scheiden müssen, in dem sie 70 werden?
Karlsruhe – Stellt es eine Altersdiskriminierung dar, dass Notare spätestens in dem Monat aus dem Amt scheiden müssen, in dem sie 70 werden? Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelte am Montag die Klage eines Notars aus Nordrhein-Westfalen, der seinen Beruf weiter ausüben möchte. Der Senat für Notarsachen im BGH will sein Urteil in den nächsten zwei Wochen schriftlich zustellen.
BGH und Bundesverfassungsgericht hatten sich in den vergangenen Jahren bereits mehrfach mit ähnlichen Fällen befasst und dabei die Altersgrenze für akzeptabel gehalten. Der jetzige 70-jährige Kläger bezieht sich allerdings auf einen Verstoß gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union und sieht sich darin durch eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union von 2021 bestätigt.
Die Luxemburger Richter hatten damals gerügt, dass in Italien niemand Notar werden darf, der älter als 50 ist. Die Parteien waren unterschiedlicher Meinung über die Frage, ob diese Entscheidung etwas über den in Karlsruhe verhandelten Fall aussagt. Der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann deutete an, dass der BGH den Fall nicht dem EuGH zur Entscheidung vorlegen werde. Der klagende Notar sagte nach der Verhandlung auf Anfrage, dass er sich im Falle einer juristischen Niederlage ans Bundesverfassungsgericht wenden wolle.
In Deutschland ist für viele rechtliche Angelegenheiten ein Notar zuständig – etwa für Kauf oder Verkauf eines Hauses oder für Erbverträge. In sechs Bundesländern gibt es neben Notaren auch Anwaltsnotare, die sowohl als Notare wie auch als Anwälte arbeiten. Während der klagende Anwaltsnotar argumentierte, bereits jetzt könnten Stellen nicht mehr besetzt werden, sagten Vertreter des Berufsstandes, es gebe keine Unterversorgung und es sehe bei der Besetzung von Stellen relativ gut aus.