Das Bistum Hildesheim will bei einer erwarteten Zivilklage auf Schmerzensgeld wegen sexuellen Missbrauchs zunächst auf die Einrede der Verjährung bestehen.
Hildesheim – Das Bistum Hildesheim will bei einer erwarteten Zivilklage auf Schmerzensgeld wegen sexuellen Missbrauchs zunächst auf die Einrede der Verjährung bestehen. Dies bestätigte Bischof Heiner Wilmer im Interview der Zeitschrift Publik Forum. Damit wahre das Bistum „seine Rechte als Prozesspartei in der Zivilprozessordnung“. Im weiteren Verfahren bestehe immer noch die Möglichkeit, die Einrede nicht aufrecht zu erhalten. Dies komme auf den Einzelfall an.
Mitte September hatte der Gründer der Betroffeneninitiative im Bistum Hildesheim, Jens Windel, angekündigt, eine Klage gegen die Diözese einreichen zu wollen. Er und sein Anwalt hielten die bisher von der Kirche ausgezahlten 50.000 Euro in Anerkennung des Leids für zu gering, sagte er der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Forderungen nach einer höheren Zahlung hätten die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) und das Bistum abgelehnt. Windel war nach eigener Aussage als Kind Mitte der 1980er Jahre von einem Priester über zwei Jahre hinweg wiederholt sexuell schwer missbraucht worden.
Nach dem wegweisenden Urteil des Landgerichts Köln im Juni zur Amtshaftung der dortigen Erzdiözese für Vergehen eines seiner Priester und einem Schmerzensgeld von 300.000 Euro für einen Betroffenen sieht Windel gute Chancen für ihr Anliegen. Sein Anwalt Christian Roßmüller bestätigte der KNA, dass er derzeit eine Klageschrift vorbereite. Einen Zeitpunkt, diese beim Landgericht Hildesheim einzureichen, nannte er bislang nicht. Gleichzeitig warnte Roßmüller, die Einrede der Verjährung durch ein Bistum sei heikel. Im Fall von Vertuschung könne sie vom Gericht als missbräuchlich bewertet werden.
Die Forderung nach einer außergerichtlichen Einigung hatten die Anwälte des Bistums abgelehnt, wie Roßmüller und jetzt auch Wilmer bestätigten. Solche Verfahren beschädigten und entwerteten das bundesweit einheitliche und bewährte UKA-Verfahren, sagte ein Bistumssprecher der KNA. Anders als bei einem Gerichtsprozess verlange die kirchliche Kommission keine Beweise, sondern prüfe nur, wie plausibel die Schilderungen von Betroffenen sind.