Studierende in Pflege erhalten künftig Vergütung

Studierende in der Pflege erhalten künftig gemäß dem im Bundestag beschlossenen Pflegestudiumstärkungsgesetz für die gesamte Dauer ihres Studiums eine Vergütung.
Krankenhaus Pflege

(Symbolfoto: pixabay)

Studierende in der Pflege erhalten künftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine Vergütung. Nach dem am Donnerstag im Bundestag beschlossenen Pflegestudiumstärkungsgesetz sollen zudem die Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht werden.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begründete die Regelung mit dem wachsenden Bedarf an Pflegekräften in einer älter werdenden Gesellschaft. „Um sie für den Pflegeberuf zu begeistern, brauchen wir bereits in der hochschulischen Pflegeausbildung attraktive Bedingungen“, sagte der Minister. Deshalb sollten sie finanziellen Freiraum erhalten, „um sich ganz auf das Studium konzentrieren zu können.“ Finanziert werden soll die Leistung über die bestehenden Ausgleichsfonds in den Ländern. In ihn zahlen die Länder sowie alle Pflegeeinrichtungen ein.

Die Regelung sieht vor, dass auch bereits Studierende für den Rest ihrer Ausbildung die Vergütung erhalten. Insgesamt soll die hochschulische Pflegeausbildung als duales Studium ausgestaltet und entsprechend auch ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden. Die Höhe des Einkommens für dual Studierende ist nicht gesetzlich festgelegt und kann vom jeweiligen Arbeitgebern selbst bestimmt werden.

Ferner soll die Ausbildung künftig die Digitalisierung, gendermedizinische Aspekte und die Möglichkeit von Auslandsaufenthalten stärker berücksichtigen. Beim Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte sollen künftig bundesweit dieselben Anforderungen an vorzulegende Nachweise gelten. Außerdem soll es möglich werden, auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs zu verzichten.

Wegen der schwierigen finanziellen Bedingungen hat sich die Nachfrage nach einer hochschulischen Pflegeausbildung seit ihrer Einführung sehr verhalten entwickelt. Der Wissenschaftsrat fordert für die Pflege eine Akademisierungsquote von 10 bis 20 Prozent. 2021 gab es 508 Erstimmatrikulationen von Studierenden, was bei 61.458 Ausbildungseintritten einer Akademisierungsquote von nur 0,82 Prozent entspricht.

kna