Die Bundesregierung denkt nach Informationen des Berliner Tagesspiegel offenbar über eine spätere Einführung der Kindergrundsicherung nach.
Berlin – Die Bundesregierung denkt nach Informationen des Berliner Tagesspiegel offenbar über eine spätere Einführung der Kindergrundsicherung nach. In einer Stellungnahme der Regierung heißt es demnach laut Zeitung, die Bundesregierung prüfe gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit das Anliegen des Bundesrates, ob und gegebenenfalls wie Anpassungen zu dem bisherigen Datum nötig seien. Die Stellungnahme wurde am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet. Derzeit ist geplant, dass die Kindergrundsicherung um 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
Heftige Kritik des Bundesrats
Mit der Kindergrundsicherung sollen nach dem Willen der Bundesregierung ab 2025 Leistungen für Familien wie Kindergeld, Kinderzuschlag sowie weitere Unterstützung aus dem Bürgergeld für Kinder zusammengefasst werden. Familien sollen sie digital beantragen können. Die Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit sollen zum Familienservice ausgebaut werden. Derzeit befindet sich das Gesetz im parlamentarischen Verfahren. Der Bundesrat hatte heftige Kritik an dem Gesetz geübt. Die Stellungnahme der Bundesregierung ist eine sogenannte Gegenäußerung zu dieser Kritik.
Die Bundesregierung ging laut Tagesspiegel in der Stellungnahme auch auf die Kritik von Kommunen und Ländern ein, die befürchten, die Reform könne zu einer höheren bürokratischen Belastung für betroffene Familien führen. Dort heißt es, das Gesetz strebe eine „einfache und unbürokratische Verwaltung“ an. Der geplante Familienservice und Jobcenter sollten „eng zusammenarbeiten“. Denkbar seien „Mitarbeiteraustausche und wenn möglich die Nutzung räumlicher Synergien“. Die Schnittstelle zwischen Kindergrundsicherung und Bürgergeld solle für Familien nicht zu „zusätzlichem Aufwand und Mehrbelastung“ führen. Die Schnittstelle müsse „so friktionsfrei wie möglich ausgestaltet sein“.
Familienministerium geht von höheren Kosten aus
Der Bundesrat hatte zudem vorgeschlagen, alle Leistungen für Bildung und Teilhabe durch den Familienservice auszahlen zu lassen. Dieser Vorschlag werde nun geprüft, so die Bundesregierung. Das dürfe aber „nicht zu Mehrbelastungen für den Bund“ führen, hieß es. Regierungssprecher Steffen Hebestreit wollte die Stellungnahme nicht weiter kommentieren.
Unterdessen geht das Bundesfamilienministerium von höheren Kosten aus, wenn die Kindergrundsicherung später eingeführt wird. „Gegenwärtig liegen keine Kosteneinschätzungen für einen späteren Termin zur Einführung der Kindergrundsicherung vor“, heißt es. Jedoch sei in der Tendenz von über der Hälfte der ursprünglichen Kosten auszugehen, da „vor allem Anschaffungskosten anfallen, die unabhängig vom genauen Einführungsdatum am Anfang getätigt werden müssen“, heißt es aus Regierungskreisen, auf die sich die „Tageszeitung“ beruft. Und mit Blick auf ein mögliches gestuftes Inkrafttreten hieß es weiter, dies sei bei großen Gesetzgebungsvorhaben durchaus üblich und werde zur Zeit geprüft.