Kirchenrechtler: Kirche kann Menschenrechte nicht umsetzen

Menschenrechte bleiben vielen Menschen verwehrt. Gerade Christen müssten sich hier stärker einbringen, mahnt Bischof Georg Bätzing. Andere bewerten hingegen den Umgang der Kirche mit Menschenrechten als problematisch.
Menschenrechte bleiben vielen Menschen verwehrt. Gerade Christen müssten sich hier stärker einbringen, mahnt Bischof Georg Bätzing. Andere bewerten hingegen den Umgang der Kirche mit Menschenrechten als problematisch.

Die Straße der Menschenrechte am Germanischen Museum in Nürnberg. – Foto: Aldorado10 | Dreamstime.com

Die Kirche in ihrer aktuellen Verfassung ist aus Sicht des Kirchenrechtlers Adrian Loretan nicht befähigt, Grund- und Menschenrechte konsequent umzusetzen. Solange die geistlichen Autoritäten wie Priester und Bischöfe einen “schrankenlosen Vorbehalt” gegenüber den Laien besäßen, “kann von Grundrechten in einem strikten Sinn in der Kirche nicht die Rede sein”, sagte der Luzerner Kirchenrechtler am Sonntag dem Portal kath.ch. “Genau diese schrankenlose Autorität führt zum Machtmissbrauch. Ohne garantierte Menschenrechte können sich die Opfer sexueller Gewalt nicht gegen die Amtspersonen wehren.” Der Schweizer Kirchenrechtler äußerte sich zum Tags der Menschenrechte am Sonntag. Vor genau 75 Jahren, am 10. Dezember 1948, verabschiedeten die Vereinten Nationen in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Laut Loretan hat die Kirche historisch einen wesentlichen Beitrag zur Entstehung der Menschenrechtscharta geleistet. “Der moderne Rechtsstaat ist im christlichen Europa herangereift, das institutionell von der römisch-katholischen Kirche geprägt war.” Wichtige Grundsätze wie die Würde der Person, die Gleichstellung der Gläubigen, das Diskriminierungsverbot und die Religionsfreiheit seien auch schon in den Beschlüssen des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) aufgeführt. Es sei wichtig, diese “in verbindliches Verfassungsrecht der Kirche übersetzt werden”, so der Kirchenrechtler. Gleiches gelte für die UN-Kinderrechtskonvention, die der Heilige Stuhl zwar schon 1990 ratifiziert, jedoch weiterhin nicht ins geltende Recht der Kirche übersetzt habe.

Bätzing würdigt Menschenrechte

Für Christinnen und Christen muss eine Relativierung oder Umdeutung der Menschenrechte undenkbar sein: Das erklärte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, am Sonntag. Letztlich gehe es bei den Menschenrechten “um nicht weniger als den Schutz der Würde, die in der Gottesebenbildlichkeit eines jeden Menschen gründet”, sagte Bätzing. Der Limburger Bischof äußerte sich zum Internationalen Tag der Menschenrechte. Vor genau 75 Jahren, am 10. Dezember 1948, verabschiedeten die Vereinten Nationen in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Die Erklärung habe vieles bewirkt und wirke auch weiter, so Bätzing. Doch “an allzu vielen Orten werden immer noch unzähligen Menschen ihre grundlegenden Rechte – auch die Religionsfreiheit – vorenthalten. Aggressiver als früher stellen repressive Regimes, aber auch Populisten und Extremisten in den freiheitlichen Ländern die Menschenrechte sogar offen in Frage”.

Hilfswerk missio Aachen dankt „stillen Heldinnen und Helden der Menschenrechte“

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Luise Amtsberg (Grüne), beklagte, die Vision einer friedlichen, freien und gerechten Welt scheine heute manchmal “in weite Ferne gerückt”. Das Eintreten für Menschenrechte werde weltweit immer gefährlicher. “Trotz schwierigster Umstände” werde Deutschland in seinem Engagement nicht nachlassen. Das Hilfswerk missio Aachen dankt den “stillen Heldinnen und Helden der Menschenrechte”. Gerade im Globalen Süden setzten sich viele Ordensleute, Priester und Bischöfe für die Menschenrechte ein. “Diese internationale Aufmerksamkeit schützt die oft sehr gefährdeten Aktivistinnen und Aktiven, und darüber hinaus können wir von deren Wissen und Praxis lernen”, sagte der Präsident des Hilfswerks, Pfarrer Dirk Bingener.

Reforminitiative Maria 2.0 übt Kritik

Auch die katholische Reforminitiative Maria 2.0 forderte in einem Brief an Bätzing, der am Montag übergeben werden soll, dass Papst Franziskus die Charta unterschreiben und innerhalb der Kirche anwenden solle: “Solange die römisch-katholische Kirche die Menschenrechte nach innen nicht verwirklicht, kann sie sie nicht von anderen Staaten einfordern. Das ist unglaubwürdig.”

Dafür, dass der Heilige Stuhl die Charta bislang nicht unterzeichnet hat, gibt es viele Gründe: Er ist kein normaler Staat und auch nicht Mitglied der Vereinten Nationen. Und er bezieht sich auf eine grundsätzlich andere, von Gott her definierte Rechtsgrundlage.

Rom/kna