Das Urteil des Landgerichts Deggendorf gegen einen Kölner Diözesanpriester wegen sexueller Übergriffe wird nun den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen.
Deggendorf/Köln – Das am 19. Januar ergangene Urteil des Landgerichts Deggendorf gegen einen Kölner Diözesanpriester wegen sexueller Übergriffe auf einen 15-jährigen Messdiener wird nun den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen. Wie Staatsanwalt Christian Kalleder am Montag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Deggendorf bestätigte, hat seine Behörde Revision eingelegt. Der BGH solle Rechtsfehler prüfen.
Das Gericht hatte den angeklagten Tatbestand des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener nicht als erfüllt angesehen. Die Übergriffe des 66-jährigen Geistlichen bei mehreren gemeinsamen Radtouren mit dem Jugendlichen seien in einem privaten Rahmen erfolgt, führte es zur Begründung aus.
Gegen den Priester gab es schon 2010 Vorwürfe, wie das Erzbistum Köln der Kölnischen Rundschau mitgeteilt hatte. Daraufhin sei beschlossen worden, den Geistlichen nicht mehr in der Kinder- und Jugendabeit einzusetzen. Von den aktuellen Vorwürfen habe das Erzbistum im Dezember 2022 erfahren und unmittelbar die Staatsanwaltschaft informiert. Am 18. Januar 2023 sei dem Priester untersagt worden, öffentlich Messen zu feiern. Zudem seien ihm Kontakte zu Minderjährigen verboten worden.
Die Akte des Priesters mit den Vorwürfen von 2010 wurde den Angaben zufolge an die Kölner Kanzlei Gercke übergeben. Diese hatte für das Erzbistum Köln 2020/21 ein umfassendes Gutachten erstellt, um den Umgang von Kirchenverantwortlichen mit Missbrauchsfällen zu überprüfen.
Das Erzbistum Köln leitete nach eigenen Angaben nach den 2022 erhobenen Vorwürfen auch eine kirchenrechtliche Voruntersuchung ein. Diese werde nach Abschluss des staatlichen Verfahrens zu Ende geführt.