Bundesländer wollen Leiharbeit in der Pflege begrenzen

Der Bundesrat forderte die Bundesregierung am Freitag auf, alle rechtlichen Möglichkeiten zur Begrenzung der Leiharbeit in der Pflege auszuschöpfen.
Krankenhaus Pflege

(Symbolfoto: pixabay)

Die Bundesländer wollen die Leiharbeit in der Pflege begrenzen. Der Bundesrat forderte die Bundesregierung am Freitag auf, alle rechtlichen Möglichkeiten dazu auszuschöpfen und zugleich die Pflegeberufe attraktiver zu machen. Damit solle ein Ungleichgewicht zwischen Leiharbeitsunternehmen und denjenigen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen verhindert werden, die Stammpersonal beschäftigen. Bayern hatte einen entsprechenden Entschließungsantrag vorgelegt.

Wegen der herrschenden Personalnot verdienen Leiharbeitskräfte in der Pflege zum Teil deutlich besser als fest angestellte Pflegekräfte. Zugleich machten Zeitarbeitsfirmen ihnen mehr Zugeständnisse – insbesondere bei Arbeits- und Einsatzzeiten in Nacht- oder Wochenendschichten, heißt es. Das führt teilweise zur Abwanderung von bislang festangestellten Pflegekräften in die Leiharbeit.

Der Bundesrat sprach sich unter anderem dafür aus, zu prüfen, ob ein Vergütungsdeckel überzogene Löhne der Leiharbeitsunternehmen verhindern könne. Auch solle über eine Maximalquote an Leiharbeitskräften beziehungsweise eine Mindestquote qualifizierter dauerhaft Beschäftigter erwogen werden. Leiharbeitsfirmen sollten auch in die Finanzierung der Pflegeausbildung und Fortbildung des Personals einbezogen werden.

Die Länderkammer schlägt außerdem vor, Pflegeeinrichtungen zu verpflichten und wirtschaftlich in die Lage zu versetzen, Konzepte für einen Ausfall von Pflegekräften aufzustellen – zum Beispiel Springerpools. Entstehende Mehrkosten in Pflegeheimen dürften aber nicht von den Pflegebedürftigen getragen werden, sondern müssten von den Kassen finanziert werden. Auch für Krankenhäuser müsse eine Finanzierungsregelung gefunden werden.

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach (CSU) hatte zuvor erklärt, Leiharbeit solle eine Ausnahme sein. Sie verschlechtere die Pflegequalität und erzeuge Unmut beim Stammpersonal. Vor allem müssten die Arbeitsbedingungen für das Stammpersonal verbessert werden.

Auch der Deutsche Pflegerat betonte, Leiharbeit in der Pflege dürfe nicht zur Regel werden und auch nicht zu einem Konflikt zwischen fest angestelltem Personal und Leiharbeitnehmenden führen. In Notfällen könne der Einsatz von Leiharbeit jedoch helfen, solange klare Regeln gälten. „Das Wichtigste ist, attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen, insbesondere durch ausreichend Personal und belastbare Ausfallkonzepte“, sagte Vizepräsidentin Irene Maier. Der Einsatz von Springerpools sei nur dann sinnvoll, wenn genügend festes Pflegepersonal vorhanden sei.

Dem Pflegerat zufolge hat die befristete Leiharbeit in Pflege und klinischer Geburtshilfe „in den letzten Jahren rasant zugenommen“. In der Krankenpflege habe sich die Zahl der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter zwischen 2014 und 2018 verdoppelt, in der Altenpflege sei sie um die Hälfte gestiegen. Eine Begrenzung von Leiharbeit in der Pflege hatten zuletzt auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft und Träger von Altenpflegeeinrichtungen gefordert. Allerdings gibt es große rechtliche Hürden für ein Verbot oder eine Begrenzung.

kna