Wer sich gegenseitig in existenziellen Notlagen helfen will, soll ab dem kommenden Jahr eine Verantwortungsgemeinschaft bilden können.
Berlin – Wer sich gegenseitig in existenziellen Notlagen helfen will, soll ab dem kommenden Jahr eine Verantwortungsgemeinschaft bilden können. Diese soll „es Menschen ermöglichen, ihre Verantwortungsbeziehungen so abzusichern, wie sie es möchten – mit passgenauen Lösungen zum Beispiel für Auskunftsrechte im Krankenhaus oder die gemeinsame Führung des Haushalts“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Montag in Berlin. Er legte Eckpunkte für ein Gesetz vor, mit dem er die neuen rechtlichen Möglichkeiten bis 2025 einführen will. Vorab hatte Buschmann sein Vorhaben bereits in einem Interview der Funke-Mediengruppe skizziert.
Eine Verantwortungsgemeinschaft sollen Menschen beim Notar beurkunden lassen können, für die eine Ehe nicht infrage kommt, weil sie gar kein Paar sind. Im Blick hat der Minister etwa alleinstehende ältere Menschen in einer Wohngemeinschaft und Alleinerziehende, die sich gegenseitig unterstützen wollen. Maximal sechs volljährige Menschen sollen sich zu einer Verantwortungsgemeinschaft zusammenschließen können. Als Voraussetzung gilt eine persönliche Nähe untereinander.
Möglich sollen etwa ein Auskunftsrecht gegenüber Ärzten und andere Vertretungsregelungen sein. Steuererleichterungen sind hingegen nicht geplant, auch erb- oder aufenthaltsrechtliche Folgen, Unterhaltspflichten und Auswirkungen auf das Eltern-Kind-Verhältnis soll es nicht geben. Vorgesehen sind verschiedene Ausbaustufen, die mehr Verantwortung mit sich bringen. Am besonderen Schutz der Ehe und Familie werde sich nichts ändern, betonte Buschmann. Der Minister will im Herbst seinen Gesetzentwurf ins Kabinett bringen.