Verbände begrüßen Reformen für Freiwilligendienste

Wohlfahrtsverbände befürworten eine geplante Option für junge Erwachsene in Freiwilligendiensten, in Teilzeit zu arbeiten.
Verbände begrüßen Reformen für Freiwilligendienste

BDKJ-Bundesvorsitzender Gregor Podschun –Foto: BDKJ-Bundesstelle / Christian Schnaubelt

Wohlfahrtsverbände befürworten eine geplante Option für junge Erwachsene in Freiwilligendiensten, in Teilzeit zu arbeiten. Das mache den Dienst attraktiver für unterschiedliche Zielgruppen, betonte etwa der Bundesvorsitzende des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Gregor Podschun, am Montag bei einer Bundestagsanhörung zum Freiwilligen-Teilzeitgesetz. Dies gelte insbesondere für Personen aus finanzschwachen Haushalten.

Freiwilligenarbeit in Teilzeit

In Teilzeit arbeiten zu können, erleichtere die Vereinbarkeit von Engagement und individueller Lebenssituation und folge damit sowohl den Bedarfen vieler junger Menschen als auch einiger Einsatzstellen, die keinen Dienst in Vollzeit anbieten könnten, erklärte die Vertreterin der Arbeiterwohlfahrt (AWO), Susanne Rindt. Der diskutierte Gesetzentwurf sieht mehr Flexibilität für Freiwillige vor Vollendung des 27. Lebensjahres vor. Junge Menschen sollen die Möglichkeit erhalten, während eines in Teilzeit geleisteten Freiwilligendienstes zu arbeiten, ohne dafür persönliche, gesundheitliche oder familiäre Gründe nachweisen zu müssen. Dies ist bislang erforderlich. Der Freiwilligendienst muss aber mindestens 20 Stunden pro Woche umfassen.

Die Änderungen sollen für den Bundesfreiwilligendienst, das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr gelten. Dass künftig keine Gründe mehr angegeben werden müssen, erleichtere Inklusion und baue Stigmatisierung ab, lobte die AWO. Zugleich appellierten die Wohlfahrtsverbände an Bundestag und Bundesregierung, in erster Linie die Förderung der Freiwilligendienste aus Haushaltsmitteln zu sichern. Mit dem vorliegenden Entwurf sei versäumt worden, einen Rechtsanspruch auf Förderung einzuführen, kritisierte etwa der Bundesarbeitskreis Freiwilliges Soziales Jahr.

Zweifel an einer Verbesserung

Die AWO bezweifelte, dass die Gesetzesänderung angesichts der aktuellen Haushaltslage für die Freiwilligendienste eine umfassende Verbesserung entfalte. Geplante Kürzungen in der Förderung von Projekten seien nur für 2024 zurückgenommen, nicht aber für 2025. Ein Freiwilligendienst laufe jedoch über zwei Kalenderjahre vom Herbst bis zum Sommer, so dass für die Zeit ab dem Jahreswechsel keine finanzielle Planungssicherheit herrsche.

Teil des Gesetzentwurfs ist auch eine Erhöhung der sogenannten Taschengeldobergrenze. Sie soll von monatlich 438 auf 584 Euro steigen. Zusätzlich sollen Einsatzstellen Mobilitätszuschläge zahlen dürfen. Im Sinne einer Anerkennung der Dienste wurden diese beiden Maßnahmen des Entwurfs vonseiten der Verbände begrüßt. Jedoch seien auch sie wenig wirksam, solange Einsatzstellen keine finanzielle Förderung bekämen, um ihren Freiwilligen diese Gelder tatsächlich zur Verfügung stellen zu können.

kna