Die seit mehreren Monaten dauernden Ermittlungen gegen Kardinal Woelki sind Thema im Rechtsausschuss des NRW-Landtags.
Limbach erläutert, wie die Staatsanwaltschaft mit den Daten umgeht, die Ende Juni 2023 bei einer Durchsuchung mehrerer Objekte des Erzbistums Köln und seines E-Mail-Dienstleisters beschlagnahmt wurden. Die Daten der privaten IT-Geräte Woelkis seien prioritär gesichtet und am 5. September dem Ermittlungsleiter Ulf Willuhn, dem Chef der politischen Abteilung der Kölner Anklagebehörde, zur Auswertung übergeben worden. Er habe bislang rund ein Drittel des Materials durchgesehen. Die Sichtung der persönlichen Kommunikation des Kardinals habe sich Willuhn wegen der Stellung des Beschuldigten als Seelsorger und Berufsgeheimnisträgers persönlich vorbehalten. In dem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass der Termin der Durchsuchungsmaßnahmen an Medien „durchgestochen“ wurde.
Die beim EDV-Dienstleister gesicherten Daten wurden auf Weisung Willuhns später gesichert und die Aufbereitung am 10. November abgeschlossen. Mit der Auswertung – 85 bis 90 Prozent der Gesamtdatenmenge – sei die Polizei Ende Januar beauftragt worden. Insgesamt betrage der Umfang der sichergestellten elektronischen Daten 835 Gigabyte. Hinzukämen fünf bis sechs Umzugskartons mit schriftlichen Unterlagen, wovon der größte Teil zurückgegeben worden sei. Verblieben sei noch ein Karton mit Unterlagen.
Gegen Woelki wird wegen des Vorwurfs des Meineids sowie wegen möglicher falscher eidesstattlicher Versicherungen ermittelt. Alle Aussagen stehen im Zusammenhang mit Presserechtsstreitigkeiten zwischen dem Erzbischof und der Bild-Zeitung. In der Sache geht es darum, ab wann Woelki nähere Kenntnisse über zwei Missbrauchsfälle hatte.