Abgeordnete haben eine selbstbestimmte und uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Down-Syndrom in allen Lebensbereichen verlangt.
Berlin – Abgeordnete haben eine selbstbestimmte und uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Down-Syndrom in allen Lebensbereichen verlangt. Der CDU-Gesundheitspolitiker Hubert Hüppe beklagte am Mittwoch in Berlin weiterhin Einschränkungen etwa in Kitas, Schulen oder auf dem regulären Arbeitsmarkt. Die Vize-Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dagmar Schmidt, sprach von anhaltenden Vorurteilen gegenüber Menschen mit Beeinträchtigung. Beide äußerten sich anlässlich des Welttags des Down-Syndroms, der jährlich am 21. März, also diesen Donnerstag, begangen wird. Er soll der Teilhabe von Menschen mit Down-Syndrom dienen.
Ursprünglich sollte an diesem Tag ein fraktionsübergreifender Antrag im Bundestag in Erster Lesung beraten werden, der eine Prüfung der Folgen der Kassenzulassung nicht-invasiver Pränataltests (NIPT) fordert. Die FDP-Fraktion verlangte allerdings mehr Beratungszeit für den seit Ende Februar vorliegenden zweiseitigen Antrag.
Tests sind diskriminierend
Hüppe zählt wie Schmidt zu den Initiatoren des Antrags. Er bezeichnete die Tests als diskriminierend. „Denn sie dienen keinem therapeutischen Zweck, sondern der Selektion von Menschen mit Down-Syndrom“, so Hüppe. Die Kassenübernahme des Tests erwecke den Eindruck, „dass es Aufgabe unseres Sozialsystems ist, diesen Menschen das Existenzrecht zu nehmen“. Der CDU-Politiker beklagte zudem, dass Schwangere noch mehr unter Druck gerieten, den Test anzuwenden.
Die Aktion Lebensrecht für Alle begrüßte den Antrag. Wie von Experten vorhergesagt, sei der Test binnen kurzem zu einer Regeluntersuchung der Schwangerenvorsorge geworden. Diese hatte befürchtet, dass sich der Test zu einer Routineuntersuchung entwickelt, um Menschen mit möglichen Gendefekten „auszusortieren“.
Der Antrag verweist in diesem Zusammenhang auf Abrechnungszahlen zum NIPT im ersten Jahr seit Kassenzulassung. Demnach kam von Juli 2022 bis Juni 2023 statistisch auf 2,5 Geburten ein Test auf Trisomien 13, 18 und 21. Das gehe eindeutig über „begründete Einzelfälle“ hinaus, wie es die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen eigentlich vorsehe, heißt es in dem Antrag.
Routineuntersuchung in der Schwangerschaft
Auch die Grünen-Abgeordnete Corinna Rüffer sprach gegenüber der Würzburger „Tagespost“ von einem „deutlichen Hinweis“ darauf, dass der Test zu einer „Routineuntersuchung in der Schwangerschaft geworden ist“. Der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger bewertete gegenüber dem Blatt „diese Form der Vorab-Selektion von vielleicht nicht perfekten Menschen“ als „zutiefst unethisch“.
Beide Politiker gehören ebenfalls zur Initiativgruppe, die sich im Juli 2022 mit dem Ziel konstituierte, eine Routineanwendung von Trisomien-Bluttests und selektiver Pränataldiagnostik zu verhindern. Dies widerspreche „grundsätzlich der Idee einer inklusiven Gesellschaft und Artikel 8 der UN-Behindertenrechtskonvention“. Der Antrag fordert von der Bundesregierung, die Folgen der Kassenzulassung von Tests auszuwerten und die ethischen, rechtlichen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung von einem Expertengremium prüfen zu lassen. Der Bundesrat hatte sich am 16. Juni 2023 ebenfalls dafür ausgesprochen.