Kirchenvertreter begrüßen Bundestagsentscheidung zur Triage

Die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) haben die Triage-Entscheidung des Bundestages vom Donnerstagabend begrüßt.
Bonn/Berlin – Die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) haben die Triage-Entscheidung des Bundestages vom Donnerstagabend begrüßt. Wie der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Georg Bätzing, am Freitag in Bonn erklärte, ist es "gerade in prekären Mangelsituationen wichtig, auch den Schutz der Schwachen und alten Menschen sicherzustellen".

Bischof Dr. Georg Bätzing –FOTO: SYNODALER WEG / MAXIMILIAN VON LACHNER

Die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) haben die Triage-Entscheidung des Bundestages vom Donnerstagabend begrüßt. Wie der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Georg Bätzing, am Freitag in Bonn erklärte, ist es “gerade in prekären Mangelsituationen wichtig, auch den Schutz der Schwachen und alten Menschen sicherzustellen”.

Es habe “große Skepsis gegeben”, so der Limburger Bischof, ob die gefundene Regelung “einerseits praktikabel ist und andererseits den Schutz vor Diskriminierung tatsächlich sicherstellt”. Umso wichtiger sei die spätestens ab 2025 vorgesehene Evaluation des Verfahrens.

Als “richtige und wichtige Weichenstellung” bezeichnete Bätzing die Regelung, dass mit dem Gesetz die so genannte “Ex-post-Triage” verboten sei. Auch das Zentralkomitee begrüßte dieses Verbot. Eine Ex-post-Triage hätte ermöglicht, dass eine begonnene Intensivbehandlung abgebrochen werden kann, wenn bei mangelnden medizinischen Ressourcen ein Patient mit einer höheren Überlebenswahrscheinlichkeit hinzu kommt. “Das halten wir für unethisch”, sagte ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp am Freitag in Berlin. Um das Diskriminierungsverbot “in der medizinischen Praxis wirklich zu garantieren”, seien jetzt auch “zielgerichtete Fort- und Weiterbildungskonzepte erforderlich”, sagte Stetter-Karp.

Der Bundestag hatte am Donnerstagabend eine Reform des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit eines lebensbedrohlich erkrankten Patienten ist demnach künftig allein entscheidend, wer behandelt werden soll, wenn überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungs-Ressourcen wie Atemgeräte oder Intensivbetten nicht für alle ausreichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember eine gesetzliche Regelung gefordert, die die Benachteiligung insbesondere von Menschen mit Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger knapper intensivmedizinischer Ressourcen ausschließt.

kna