Kirche dringt auf gesetzliche Regelungen zur Suizidvorbeugung

Die katholischen Bischöfe haben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ein verbindliches und umfassendes Suizidpräventionsgesetz noch in dieser Regierungsperiode gefordert.
Kirche dringt auf gesetzliche Regelungen zur Suizidvorbeugung

Karl Jüsten (Foto: Katholisches Büro Berlin)

Die katholischen Bischöfe haben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ein verbindliches und umfassendes Suizidpräventionsgesetz noch in dieser Regierungsperiode gefordert. Die vom Minister vorgestellte nationale Suizidpräventionsstrategie “reicht inhaltlich bei Weitem noch nicht aus”, sagte der Vertreter der Bischofskonferenz, Prälat Karl Jüsten, am Donnerstag in Berlin. Dabei erinnerte er an entsprechende Forderungen des Bundestags. Dieser hatte im Juli 2023 mit überwältigender Mehrheit bis Ende Januar ein Konzept und bis Ende Juni ein Gesetz zur Suizidvorbeugung verlangt.

Der Minister zeigte sich zuversichtlich, dass es einen Gesetzentwurf geben wird, nannte aber weder einen Zeitpunkt noch einen Kostenrahmen. Mit der Strategie will Lauterbach die Beratungs- und Kooperationsangebote bundesweit koordinieren und eine zentrale Notrufnummer – etwa die 113 – einführen. Fachkräfte im Gesundheitswesen und der Pflege sollen besonders geschult werden. Auch die Forschung will der SPD-Politiker ausbauen. Zudem soll der Zugang zu Mitteln und Orten für einen Suizidversuch wie Gleisanlagen, Brücken und Hochhäuser eingeschränkt werden.

Jüsten begrüßte die angestrebten Maßnahmen, wie etwa auch eine bessere psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung, Fort- und Ausbildungsmaßnahmen und die Betreuung nach einem Suizidversuch. Darüber hinaus dürften aber “Menschen nicht in Situationen geraten und verbleiben, in denen sie den Tod als vermeintlich kleineres Übel dem Leben vorziehen”, betonte Jüsten. Menschen mit Suizidassistenzgedanken müssten frühzeitig erreicht werden. Dazu müssten die Palliativmedizin und Hospizarbeit sowie eine qualitativ gute medizinische und pflegerische Versorgung gestärkt werden. Auch die Länder sollten entsprechend ihren Zuständigkeiten tätig werden. Die katholische Kirche leiste gerne ihren Beitrag “mit Seelsorge, kirchlichen Angeboten und Einrichtungen”, so der Prälat.

kna