Experte kritisiert Bischofsbeschluss zu Missbrauchsentschädigung

(Symbolfoto: © Jeffrey Williams | Dreamstime.com)

Der katholische Experte für Missbrauchsaufarbeitung, Oliver Vogt, bemängelt fehlende Klarheit im Beschluss der deutschen Bischöfe zur Entschädigung von Opfern sexueller Gewalt in der Kirche. Die auf der Frühjahrsvollversammlung der Bischöfe in Mainz vorgestellten Grundsätze seien zwar gut, aber viel zu unkonkret, sagte der Leiter des Instituts für Prävention und Aufarbeitung (IPA) von sexualisierter Gewalt am Donnerstagabend dem katholischen Kölner Internetportal domradio.de. Sie trügen nicht dazu bei, die Verfahren zeitnah und im Sinne der Betroffenen abwickeln zu können.

Die Bischöfe hatten in dieser Woche bei ihrem Frühjahrstreffen in Mainz den Grundsatzbeschluss gefasst, Opfer von sexuellem Missbrauch durch katholische Geistliche deutlich mehr Schmerzensgeld zu zahlen. Das Modell orientiert sich an der zivilrechtlichen Schmerzensgeld-Tabelle und sieht Summen zwischen 5.000 und 50.000 Euro pro Fall vor. Eine unabhängige Kommission aus Juristen, Psychologen und Medizinern soll die Schwere jedes Falls einschätzen. Bislang haben Betroffene in der Regel nur einen Pauschalbetrag von 5.000 Euro „in Anerkennung des erlittenen Leids“ erhalten.

Belastung für die Betroffenen

Vogt kritisierte, dass die Vollversammlung nicht konkretisiert habe, wer der Kommission angehöre und wie diese Beschlüsse fasse. Für die Betroffenen sei dies eine Belastung. Missbrauchsopfer, die schon eine Anerkennungszahlung erhalten haben, wüssten zudem nicht, ob sie nun den gesamten Prozess erneut durchlaufen müssten. Für die Betroffenen habe sich damit nichts geändert, so der Experte.

Nach Vogts Ansicht hat auch die Entscheidungsfindung zu lange gedauert. Er gehe zwar davon aus, dass sich nun eine neue Arbeitsgruppe mit den noch zu klärenden Fragen befassen werde. Warum dies aber nicht längst geschehen sei, könne er nicht nachvollziehen.

Institut entwickelt Standards für Präventionsarbeit und Aufarbeitung

Vogt leitet seit rund einem halben Jahr das Institut für Prävention und Aufarbeitung (IPA). Die Einrichtung im rheinland-pfälzischen Lantershofen wurde auf Initiative des Missbrauchsbeauftragten der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, gegründet und soll Standards für die Präventionsarbeit und die Aufarbeitung des Missbrauchs in der Kirche entwickeln. Zuvor war Vogt Interventionsbeauftragter des Erzbistums Köln.

Unterdessen fordert die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs fordert von den katholischen Bischöfen transparente Verfahren bei Schmerzensgeldzahlungen für Missbrauchsopfer. Bei dem am Donnerstag von der Deutschen Bischofskonferenz vorgestellten Verfahren seien noch viele Fragen offen, erklärte die Kommission am Freitag in Berlin. Vieles bleibe vage.

Betroffene konsequent einbezogen

Betroffene müssten dabei konsequent in den Gestaltungsprozess zu Aufarbeitung und Entschädigung einbezogen werden, forderte die Kommission. Bislang sei noch nicht klar, wie genau der Prozess gestaltet werden solle.

Zugleich würdigt das Gremium, dass die Bischofskonferenz ihr Vorgehen zur Anerkennung des Leids Betroffener sexuellen Kindesmissbrauchs verändert und das zunächst angewandte Modell der Anerkennungszahlen verbessert habe. Zugleich habe sie aber die zwischenzeitlich im Raum stehenden, wesentlich höheren Anerkennungssummen wieder zurückgezogen.

Umfassendes Gesamtkonzept gefordert

„Wenn die Kirche ihren Reformprozess glaubwürdig beschreiten will, bedarf es dringend eines umfassenden Gesamtkonzeptes für die Aufarbeitung in allen Bistümern“, forderte die Kommission. Jedes der 27 Bistümer müsse Verantwortung übernehmen und eine unabhängige Aufarbeitung beginnen. „Diese muss an den Rechten von Betroffenen ausgerichtet sein.“

kna