Berlin – Das Land Berlin erlaubt ab 4. Mai Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern. Voraussetzung sei, dass die notwendigen Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden, gab Kultursenator Klaus Lederer (Linke) am Dienstag bei einer Senatspressekonferenz bekannt. Bereits ab Mittwoch seien private oder familiäre Zusammenkünfte mit bis zu 20 Teilnehmenden gestattet, sofern diese aus zwingenden Gründen erforderlich seien wie die Begleitung Sterbender, Trauerfeiern, Taufen und Trauungen. Der Berliner Erzbischof Heiner Koch begrüßte die Neuregelungen nachdrücklich.
Lederer erklärte, die Begrenzung auf 50 Gottesdienstteilnehmer orientiere sich an größeren Sakralbauten, in denen Eintritt und Verlassen sowie das Eintragen in Teilnehmerlisten so möglich seien, dass die Sicherheitsauflagen eingehalten werden könnten. Generell sei die maximale Teilnehmerzahl jedoch von den räumlichen Bedingungen des jeweiligen Sakralbaus abhängig. Maßgeblich sei ein Mindestabstand der Gottesdienstbesucher von 1,5 Meter „in alle Richtungen“.
In ständiger Kommunikation mit Religionsgemeinschaften
Der Kultursenator betonte, der Senat sei in diesen Fragen in ständiger Kommunikation mit den Religionsgemeinschaften. Er wisse, dass die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und das Erzbistum Berlin intensiv an Schutzkonzepten arbeiteten. An den Gesprächen der Bundesregierung mit dem Religionsgemeinschaften seien die Länder aber nicht beteiligt und erwarteten schnelle Informationen über die Ergebnisse, da die Länder die Vereinbarungen umsetzen müssten.
Erzbischof Koch äußerte sich erfreut über die angekündigten Lockerungen. Sie ermöglichten es wieder, unter Auflagen und mit Begrenzungen Gottesdienste zu feiern. „Wir werden entsprechende Schutzkonzepte ausarbeiten, um dies auch verantwortlich tun zu können“, kündigte der Berliner Erzbischof an und betonte: „Weiterhin trägt uns die Hoffnung auf weitere Lockerungen, und dass wir die Krise gemeinsam gut überwinden werden.“
Unterschiedliche Regelungen
In Sachsen sind Gottesdienste mit bis zu 15 Personen seit Montag erlaubt. Das Land Brandenburg genehmigt auch bereits seitdem wieder religiöse Zeremonien, besonders Taufen und Bestattungen, mit bis zu 20 Teilnehmern. Auch Gottesdienste sollen nach Angaben der Landesregierung ab Anfang Mai wieder freigegeben werden. Zur Begründung der Lockerung verwies die Regierung auf die Vereinbarung der Bundesregierung mit den Kirchen, im Laufe dieser Woche Konzepte vorzulegen, wie Gottesdienste unter den Abstands- und Hygieneregeln abgehalten werden können.