Vatikanstadt. Der Vatikan hat gegenseitigen Abendmahls-Einladungen von Katholiken und Protestanten eine theologisch begründete Absage erteilt. Die Unterschiede im Eucharistie- und Amtsverständnis seien „noch so gewichtig“, dass sie eine Teilnahme katholischer und evangelischer Christen an der Feier der jeweils anderen Konfession derzeit ausschlössen. Auch für eine „individuelle Gewissensentscheidung“ gebe es keine Grundlage, heißt es in einem Schreiben der Glaubenskongregation an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, das der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Dem Schreiben beigefügt ist ein theologischer Anhang.
Die oberste katholische Glaubensbehörde äußert damit Einwände gegen ein gemeinsames Votum des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) zur wechselseitigen Teilnahme an Abendmahl und Eucharistie. Deren Text vom vergangenen September, den auch Bätzing mitverantwortete, sollte zur Überwindung einer langjährigen Blockade beitragen. Bätzing hatte unlängst angekündigt, dieses Modell werde auch beim Ökumenischen Kirchentag (ÖKT) in Frankfurt im kommenden Jahr Anwendung finden.
Fragen des „katholischen Grundverständnisses von Kirche, Eucharistie und Weiheamt“ in dem Dokument „nicht ausreichend geklärt“
Nach Auffassung der Glaubenskongregation, deren Schreiben auf den 18. September datiert und von Kardinal Luis Ladaria Ferrer als Präfekt sowie Kurienerzbischof Giacomo Morandi als Sekretär unterzeichnet ist, sind einige Fragen des „katholischen Grundverständnisses von Kirche, Eucharistie und Weiheamt“ in dem Dokument „nicht ausreichend geklärt“. Eine Öffnung für eine eucharistische Mahlgemeinschaft mit der Evangelischen Kirche in Deutschland würde zum derzeitigen Stand „notwendigerweise neue Gräben im ökumenischen Dialog mit den Orthodoxen Kirchen“ über Deutschlands Grenzen hinaus aufwerfen.
Konkret sieht der Vatikan die „Beziehungseinheit von Eucharistie und Kirche“ unterbewertet. Auch würden „wesentliche theologische und unverzichtbare Einsichten“ des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) und der gemeinsamen Tradition mit der Orthodoxie nicht ausreichend gewürdigt. Annäherungen im Eucharistie- und Amtsverständnis in internationalen katholisch-lutherischen Dialogforen fänden in dem Ökumene-Text keinen Widerhall.
„Notwendigkeit einer weiteren theologischen Vertiefung“
Die Kongregation verwies darauf, auch die Bischofskonferenz selbst sehe die „Notwendigkeit einer weiteren theologischen Vertiefung bestimmter Kernthemen wie der Frage der Realpräsenz und des Opferbegriffs der Eucharistie“. Damit verbunden seien auch die Frage des Weiheamts und des Zusammenhangs zwischen Taufe, Eucharistie und Kirchengemeinschaft.
Tätig wurde die Glaubenskongregation nach eigenen Angaben, nachdem die Bischofskongregation in Rom ihr am 20. Mai den Text „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ zur Beurteilung zugesandt hatte. Zuvor hatten die deutschen katholischen Bischöfe auf ihrer Frühjahrsvollversammlung und die Ökumenekommission der Bischofskonferenz das Votum des Ökumenischen Arbeitskreises diskutiert.
Thema bei der Vollversammlung
Unterdessen bestätigte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, den Eingang des Schreibens aus Rom und kündigte an, es werde kommende Woche bei der Herbstvollversammlung der katholischen Bischöfe in Fulda diskutiert werden.
kna