Kirchensteuermittel für Missbrauchsopfer nutzen

Der Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke hält eine Entschädigung von Opfern sexuellen Missbrauchs auch aus Kirchensteuermitteln für notwendig, wenn andere kirchliche Geldquellen nicht ausreichten. Denn “wir Laien” hätten die “strukturelle Mächtigkeit” der Kirche finanziert, gegen die die Betroffenen noch heute kämpften. Wer sage, Entschädigung solle “nicht mit meinem Geld” bezahlt werden, der lasse die Betroffenen im Stich, sagte Lüdecke am Dienstag dem Hessischen Rundfunk (hr-Info).

Lüdeckes betonte, er habe nur geringe Erwartungen an die in dieser Woche in Fulda tagende Vollversammlung der Bischofskonferenz, die sich unter anderem mit der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals befassen will. Er kritisierte, dass es bei den kirchlichen Zahlungen nicht um “Entschädigung”, sondern um “Anerkennung von Leid” gehe. Entschädigung nehme Maß am objektiv entstandenen Schaden und bediene einen Anspruch, so Lüdecke. Wer Leid dagegen anerkenne, behalte die Bewertungsmacht bei sich und zeige sich großzügig.

“Zynisches Spiel” mit der Lebenszeit der Opfer

Der Kirchenjurist sprach mit Blick auf die Opfer von einem “zynischen Spiel” mit deren Lebenszeit, das Ermüdungseffekte hervorrufe. Lüdecke stellte die Frage, welchen Versprechen Betroffene noch glauben sollten. Die Kirche könne Geld sparen, drohe aber das “viel wichtigere Kapital” Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu verlieren.

kna