Vatikan prüft Vorwürfe gegen zwei deutsche Erzbischöfe

Das Schicksal gleich zweier Erzbischöfe könnte in den Händen Roms liegen. Der Vatikan soll Vertuschungsvorwürfe gegen Kardinal Woelki und Erzbischof Heße prüfen.
Köln/Hamburg – Wegen der strittigen Aufarbeitung früherer Missbrauchsfälle bitten zwei deutsche Erzbischöfe den Vatikan um Klärung. Dabei könnte es auch um die Zukunft des Hamburger Erzbischofs Stefan Heße und des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki gehen. Beide Kirchenmänner sehen sich mit Vertuschungsvorwürfen konfrontiert. Heße hatte im November erklärt, Rom solle mögliche Konsequenzen für die Ausübung seines Amt prüfen. Woelki soll einem Zeitungsbericht zufolge schon 2018 angedeutet haben, dass er zurücktreten werde, sollte ihm Fehlverhalten nachgewiesen werden.

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Wegen der strittigen Aufarbeitung früherer Missbrauchsfälle bitten zwei deutsche Erzbischöfe den Vatikan um Klärung. Dabei könnte es auch um die Zukunft des Hamburger Erzbischofs Stefan Heße und des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki gehen. Beide Kirchenmänner sehen sich mit Vertuschungsvorwürfen konfrontiert. Heße hatte im November erklärt, Rom solle mögliche Konsequenzen für die Ausübung seines Amt prüfen. Woelki soll einem Zeitungsbericht zufolge schon 2018 angedeutet haben, dass er zurücktreten werde, sollte ihm Fehlverhalten nachgewiesen werden.

Woelki hat Papst Franziskus gebeten, die kirchenrechtlichen Vorwürfe gegen ihn zu klären

Am Freitag ließ er mitteilen: “Versäumnisse im Umgang mit sexualisierter Gewalt müssen offengelegt werden, unabhängig davon, gegen wen sie erhoben wurden. Dies bezieht auch mich ein.” Er habe Papst Franziskus gebeten, die kirchenrechtlichen Vorwürfe gegen ihn zu klären. Konkret geht es um den Fall des Düsseldorfer Priesters O., der sich in den 1970er-Jahren an einem Jungen im Kindergartenalter vergangen haben soll. Woelki arbeitete in den 1980er-Jahren in O.’s Pfarrei als Pastoralpraktikant und Diakon.

Nachdem er im September 2014 als Kardinal von Köln eingeführt wurde, sah er sich 2015 O.’s Personalakte an. Damals hätte er laut Kirchenrecht den Fall nach Rom melden müssen, was nicht geschah – so lautet der Vorwurf. Das Erzbistum argumentiert, der Gesundheitszustand von O. sei 2015 so schlecht gewesen, dass er sich “in keiner Weise” zu den Vorwürfen hätte äußern können. Da zudem der Betroffene nicht mehr Stellung beziehen wollte, seien eine kirchenrechtliche Voruntersuchung und eine Meldung an den Vatikan unterblieben.

Erzbischof Heße wird in mehreren Fällen Vertuschung während seiner Zeit in Köln vorgeworfen

Dem Hamburger Erzbischof Heße wird in mehreren Fällen Vertuschung während seiner Zeit in Köln vorgeworfen – Anschuldigungen, die er selbst zurückweist. Heße war am Rhein erst Personalchef und bis Anfang 2015 Generalvikar. Auch hier geht es um die Frage, ob er Meldungen nach Rom pflichtwidrig unterlassen hat.

Er selbst könne “nicht Richter in eigener Sache sein”, erklärte Heße im November. Der Vatikan, so Heßes Vorschlag, solle die Vorwürfe gegen ihn prüfen, sobald ein Missbrauchsgutachten vorliegt, mit dem Kardinal Woelki den Kölner Strafrechtler Björn Gercke beauftragt hat. Gercke soll seine Ergebnisse bis 18. März präsentieren. Es ist die zweite unabhängige Untersuchung zum Umgang mit Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln – das bereits fertige Gutachten der Münchner Anwaltskanzlei Westpfahl Spilker Wastl enthält laut Woelki “methodische Mängel” und wird daher vorerst nicht öffentlich gemacht.

Voraussetzung für innerkirchliche Untersuchungen gegen Woelki und Heße

Bevor innerkirchliche Untersuchungen gegen Woelki und Heße starten können, müssen die Vorwürfe laut Kirchenrecht angezeigt werden, etwa beim Heiligen Stuhl oder beim dienstältesten Bischof der Kirchenprovinz. Da sich die Erzbischöfe selbst an den Vatikan gewandt haben, dürfte diese Voraussetzung erfüllt sein, wie vatikanische Kirchenrechtsexperten der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erklärten. Zudem teilte das Bistum Münster mit, Bischof Felix Genn habe als Dienstältester in der Kirchenprovinz Köln den Nuntius in Deutschland, Nikola Eterovic, über den Vorgang informiert und ihn gebeten, seine Mitteilung nach Rom weiterzuleiten.

Gemäß dem päpstlichen Erlass “Vos estis lux mundi” von 2019 muss nun die Bischofskongregation über das weitere Vorgehen entscheiden. Denkbar ist, dass sie die Dienstältesten mit der Untersuchung beauftragt. Neben Genn für Köln wäre das der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode für Hamburg. Beide würden ihre Ergebnisse zusammen mit einem Votum zurück an die Bischofskongregation geben, die dann entscheidet, ob Pflichtverletzungen vorliegen.

Rücktritt der Erzbischöfe wäre ein naheliegender Ausweg

Problematisch ist möglicherweise, dass Genn selbst Mitglied der Bischofskongregation ist. Er könnte als befangen gelten, da er im Fall Woelki sowohl untersuchen als auch mitentscheiden müsste. Eine Lösung wäre, dass Genn an der abschließenden Abstimmung der Kongregation nicht teilnimmt, wie der emeritierte Münsteraner Kirchenrechtler Klaus Lüdicke auf Anfrage erläuterte.

Sollte die Bischofskongregation am Ende feststellen, dass Woelki und Heße pflichtwidrig gehandelt haben, muss das nicht zwangsweise den Rücktritt der Erzbischöfe bedeuten, andere disziplinarische Schritte wären möglich. Wenn aber aufgrund eines Skandals der Rückhalt eines Bischofs bei den Gläubigen und im Klerus seines Bistums drastisch schwindet und zusätzlich eine Abmahnung aus Rom eintrifft, ist ein Rücktrittsgesuch des betroffenen Bischofs beim Papst der nahe liegende Ausweg aus einer verfahrenen Situation.

Von Anita Hirschbeck (KNA)