Theologe für Bischofs-Rechenschaftspflicht bei Bistumsfinanzen

Der katholische Theologe und Ökonom Bernhard Emunds sieht Defizite in der Finanzverwaltung der deutschen Diözesen.
Der katholische Theologe und Ökonom Bernhard Emunds sieht Defizite in der Finanzverwaltung der deutschen Diözesen.

(Foto: pixabay)

Der katholische Theologe und Ökonom Bernhard Emunds sieht Defizite in der Finanzverwaltung der deutschen Diözesen. Bei den Bistumsfinanzen mangele es immer noch an Transparenz und Kontrolle, schreibt Emunds in einem Beitrag der “Herder Korrespondenz” (Februar). Es brauche eine Rechenschaftspflicht des Diözesanbischofs für die Bistumsfinanzen gegenüber einem gewählten Gremium, fordert der Professor für Christliche Gesellschaftsethik an der Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt.

Es sei “bis heute zumeist der Bischof selbst, der nach eigenem Gusto die Mitglieder des Diözesanvermögensverwaltungsrates, also ‘seine’ Kontrolleure, aussuchen kann”, schreibt Emunds. “Eine unabhängige Kontrolle der diözesanen Finanzen kommt so natürlich nicht zustande.”

Nur einige Diözesen, darunter das Erzbistum Köln sowie die Bistümer Essen, Limburg und Aachen, hätten bereits eine Governance-Struktur für die Finanzen etabliert – also eine “rechtlich verbriefte Mitentscheidung der Gläubigen” und eine “wirklich unabhängige Kontrolle bei Budget- und Vermögensfragen”. Hier liege eine Chance des Reformdialoges Synodaler Weg. Die Synodalversammlung könnte die Verabschiedung einer Rahmenordnung beschließen, “die sicherstellt, dass alle deutschen Diözesen diese Modernisierung mitvollziehen”.

In den “Vorreiter-Diözesen” habe ein “aufgewerteter Kirchensteuerrat” vom Diözesanvermögensverwaltungsrat bereits die Kompetenz übernommen, den Diözesanökonom nach seinem jährlichen Rechenschaftsbericht zu entlasten. “Für die Spitze der diözesanen Verwaltung, den Bischof und seinen Generalvikar, ist das bisher in keinem Bistum vorgesehen”, kritisiert Emunds.

In westlichen Gesellschaften sei es dagegen bei allen säkularen Verwaltungen Standard, dass die Geschäftsführung oder die Verwaltungsspitze gegenüber Externen rechenschaftspflichtig sei. Wenn nun auch der Bischof und sein Generalvikar regelmäßig in einem Gremium aus gewählten Vertretern der Gläubigen für ihre Entscheidungen als Exekutive um Entlastung bitten müssten, möge das zwar für römische Kirchenrechtler “unvorstellbar” sein, so Emunds. Theologisch lasse sich ein solcher Reformschritt aber gut begründen. Solche Strukturen könnten “Machtmissbrauch und inkompetente Amtsführung zwar nicht verhindern, aber etwas unwahrscheinlicher machen”. Emunds arbeitet im Synodalforum zum Thema “Macht” mit.

kna