Die Bischöfe der in Nordrhein-Westfalen (NRW) gelegenen (Erz-)-Bistümer fordern spätestens zum Schuljahr 2021/22 eine flächendeckende Rückkehr zur gesetzlich vorgegeben Organisationsform des konfessionellen beziehungsweise konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts.
Die (Erz-)Bischöfe der in Nordrhein-Westfalen (NRW) gelegenen (Erz-)-Bistümer erwarten spätestens zum Schuljahr 2021/22 eine flächendeckende Rückkehr zur gesetzlich vorgegeben Organisationsform des konfessionellen beziehungsweise konfessionell-kooperativen Religionsunterrichts. Das drücken sie in einem Brief aus, den die Ortsbischöfe der fünf (Erz-)Bistümer an alle katholischen Religionslehrkräfte in NRW verschickt haben. Auch der Münsteraner Bischof Dr. Felix Genn hat sich an die katholischen Religionslehrerinnen und -lehrer im NRW-Teil des Bistum Münster gewandt und ihnen für ihr Glaubenszeugnis in diesen schweren Zeiten gedankt. Der Religionsunterricht habe „in einer globalen Krisen- und Bewährungssituation“ entscheidende Bedeutung, um Sorgen, Ängste und Fragen aufzufangen und Antworten aus dem Glauben zu geben.
Der für Kinder und Jugendliche „elementar wichtige Religionsunterricht“ könne seit Ausbruch der Corona-Pandemie nur unter erschwerten Bedingungen durchgeführt werden, macht Bischof Genn in dem Brief deutlich. „Mit Blick auf das Pandemiegeschehen entfällt er mitunter sogar ganz oder findet in einer Organisationsform statt, die seinem Charakter und seinem Auftrag nicht umfänglich entsprechen“, schreibt Genn
An vielen Schulen werde aufgrund der Corona-Pandemie aktuell ein gemeinsamer Religionsunterricht für unterschiedliche Konfessionen und Religionen umgesetzt, der mit vielen Herausforderungen verbunden sei. Es sei davon auszugehen, dass sich angesichts des Infektionsgeschehens daran bis zu den Sommerferien nichts ändern werde, um weitere größere Infektionsausbrüche zu vermeiden. „Ihr Wohl und das Ihrer Schulklassen haben hierbei oberste Priorität“, erklärte der Bischof. Mit den anderen NRW-Bischöfen erwarte er, dass spätestens zum neuen Schuljahr wieder die gesetzlich vorgegebene konfessionelle oder – wo dies durch die jeweilige Bezirksregierung genehmigt ist – konfessionell-kooperative Organisationsform des Religionsunterrichts an den Schulen realisiert werde.