Das Erzbistum Berlin legt den bisher unveröffentlichten Teil seines Missbrauchs-Gutachtens vor. Mit vielen Details über 61 Fälle, aber wenig Klarheit über die Rolle der Bistumsleiter wie Kardinal Woelki oder Erzbischof Koch.
Berlin – Die mit Spannung erwartete Veröffentlichung des kompletten Missbrauchsgutachtens im Erzbistum Berlin hat nur wenig neue Erkenntnisse gebracht über mögliche Fehler prominenter Bischöfe wie Kardinal Rainer Maria Woelki, Kardinal Joachim Meisner oder Erzbischof Heiner Koch. Auf den bisher unveröffentlichten 442 der insgesamt 669 Seiten beschreiben die Gutachter der Anwaltskanzlei „Redeker Sellner Dahs“ Fälle von 61 Priestern und Ordensleuten aus den Personalakten seit 1946. Ihnen wird sexualisierte Gewalt gegen mindestens 121 Kinder und Jugendliche vorgeworfen. Die Juristen benennen außerdem die aus ihrer Sicht gemachten Fehler der Bistumsleitungen.
Anwälte verzichten auf Bewertung
Auch deren Stellungnahmen sind nun öffentlich – etwa von Erzbischof Koch und seinem Amtsvorgänger Woelki. Im Gegensatz zu jüngsten Missbrauchsgutachten in Aachen, Limburg oder Köln bewerten die Anwälte aber nicht zusammenfassend das Verhalten der benannten Verantwortungsträger und sprechen auch nicht von „Pflichtverletzungen“. In 13 Fällen wird der seit 2015 amtierende Berliner Erzbischof Heiner Koch genannt. Demnach wurde in einem Fall mit Kochs Kenntnis ein Beschuldigter 2016 an einem seiner früheren Einsatzorte beerdigt. Allerdings lag ein Dekret von Kochs Amtsvorgänger, Kardinal Rainer Maria Woelki, von 2012 vor, das – auf Empfehlung der damaligen Missbrauchsbeauftragten – genau dies untersagte. Das kirchliche Verfahren war unter Woelki eingestellt worden, nachdem die Voruntersuchung „ohne greifbares Ergebnis“ geblieben war.
In einem anderen Fall äußerten sich die Gutachter „verwundert“, dass Koch trotz Bedenken des Personalchefs und mehrerer aktenkundiger Beschuldigungen einen Geistlichen „ohne Einschränkungen“ für den Einsatz in der Auslandsseelsorge empfahl und ihm einen „einwandfreien Charakter und Ruf“ bescheinigte. Zwei strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wurden eingestellt, ein kirchliches Verfahren gab es nicht. Koch erläuterte in einer Stellungnahme ausführlich, er habe vor seiner Entscheidung mit dem Personalverantwortlichen gesprochen und in der Personalkonferenz um ein Votum gebeten: „Weder im Gespräch noch in der Personalkonferenz wurden irgendwelche Hinweise für eine unmoralische Verhaltensauffälligkeit in der Vergangenheit gegeben. Keiner hielt seinen Einsatz in der Seelsorge für nicht vertretbar, weshalb ich dann auch die vom Auslandssekretariat der Deutschen Bischofskonferenz vorbereitete Erklärung unterschrieben habe.“
Kardinal Woelki wird in zwölf Fällen erwähnt
Woelki wird in zwölf Fällen in seiner Funktion als Berliner Erzbischof von 2011 bis 2014 erwähnt. In einem davon bekunden die Autoren ihre Verwunderung über die Einstellung des Voruntersuchungsverfahrens, was nach der Aktenlage nicht erklärlich sei. In einer ausführlichen Stellungnahme hatte Woelki zuvor seine Entscheidung verteidigt: Ihm habe der bestellte Ermittlungsrichter damals einen umfassend ermittelten Sachverhalt unterbreitet, der eine Einstellung des Verfahrens gerechtfertigt habe. In mehreren Fällen machten sich aber sowohl Koch wie Woelki für härtere Sanktionen gegen Beschuldigte stark, mussten sich dann jedoch den Entscheidungen der Glaubenskongregation in Rom beugen. Diese plädierte für mildere Maßnahmen oder die Einstellung von Verfahren. Auch hält das Gutachten in einem Fall fest, dass die Einbindung der Glaubenskongregation „zu einer erheblichen Verzögerung der Vorgänge“ führte, die „für alle Beteiligten eine erhebliche Belastung“ darstellte.
Woelkis Amtsvorgänger Georg Sterzinsky (1936-2011), seit 1989 an der Spitze des (Erz-)Bistums Berlin, wird in zwei von 20 Fällen, in denen er genannt ist, kritisch vermerkt. Demnach leitete er 1997 Vorwürfe gegen einen Beschuldigten nicht an die Staatsanwaltschaft weiter, wozu er nach damaligem Kirchenrecht auch nicht verpflichtet war, und ließ auch keinen Eintrag in die Personalakte vornehmen. Überdies nahm er trotz gegenteiliger Ratschläge mehrerer Personalverantwortlicher Mitte er 1990er-Jahre einen Mann als Priesteramtskandidat auf, der nun unter den Beschuldigten aufgeführt wird.
Gutachter „verwundert“ über Meisner
Der Name von Kardinal Joachim Meisner (1933-2017), vor seiner Zeit als Kölner Erzbischof von 1980 bis 1988 Bischof von Berlin, kommt in vier Fällen zur Sprache. So ist er in den Umgang mit einem Beschuldigten, einem promovierten Kirchenrechtler und Ordinariatsrat, involviert. Die Gutachter zeigten sich verwundert darüber, dass das kirchliche Strafverfahren gegen den Beschuldigten nicht den sexuellen Missbrauch an einem Minderjährigen zum Inhalt hatte, sondern sich nur auf einen Verstoß gegen Beichtvorschriften beschränkte. Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, er habe dem „Mittäter“ eines Verstoßes gegen das sechste Gebot in der Beichte die Lossprechung erteilt.
Nach diesem kirchenrechtlichen Verstoß habe der Beschuldigte nur drei Jahre später wieder als Priester tätig werden können, so die Gutachter. Zudem sei das Bistum Münster, in das der Geistliche wechselte, nicht in vollem Umfang über die Vorgänge in Berlin informiert worden. Damit sei der Diözese die Möglichkeit genommen worden, mögliche weitere Missbrauchstaten zu verhindern.
Mangelnder Wille zur Aufklärung
Auf der anderen Seite nennen sie auch mehrere Fälle, in denen sich sowohl Koch als auch Woelki für härtere Sanktionen gegen Beschuldigte stark gemacht hatten. Hier aber habe die Glaubenskongregation in Rom mildere Maßnahmen oder die Einstellung von Verfahren verfügt. Die neuen Veröffentlichungen unterstreichen das Urteil der Gutachter bei der Vorstellung des ersten Teils Ende Januar. Damals hieß es, viele „Missstände“ wie mangelnder Wille zur Aufklärung hätten dazu beigetragen, sexualisierte Gewalt zu begünstigen und deren Bestrafung zu verhindern.
Die Veröffentlichung stieß auf ein geteiltes Echo. Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, nannte sie einen „wichtigen und weiteren richtigen Schritt“ hin zu „ungeschwärzter Transparenz“ bei einer unabhängigen Aufarbeitung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im katholischen Kontext. „Die konstruktive und dankenswerte Kritik von katholischen Laien, Betroffenen und der Medien ist maßgeblich für aktuelle Fortschritte bei der Aufarbeitung“, betonte Rörig.
Betroffenen-Initiative übt Kritik an Missbrauchsstudie
Die Betroffenen-Initiative „Eckiger Tisch“ dagegen bezeichnete die „kommentarlose Veröffentlichung“ am selben Tag auf der Homepage des Erzbistums Berlin als „etwas seltsam“. Das zeige, wie schwer den Verantwortlichen der Umgang mit Opfern und Aufarbeitung falle, sagte der Sprecher des „Eckigen Tisches“, Matthias Katsch. Dies betreffe etwa die Geistlichen aus Ordensgemeinschaften, die auf dem Gebiet des Erzbistums tätig seien.
Katsch nannte unter anderem den „Serientäter“ des Jesuitengymnasiums Canisius-Kolleg, Peter R., sowie wie die nicht genannten Täter Wolfgang S. und Peter E., die auch in der Jugendarbeit des Erzbistums eine Rolle gespielt hätten. Ein weiteres Beispiel sei ein vom Salesianerorden in Berlin-Kladow betriebenes Kinderheim, in dem es mehrere Beschuldigte gegeben habe. „Hier ist dringend eine Verschränkung der Aufarbeitungsbemühungen mit den jeweiligen Ordensgemeinschaften nötig“, forderte Katsch. In einem anderen Fall eines Angehörigen des Kamillianerordens zeige sich die „mangelnde Aufklärungs- und Mitwirkungsbereitschaft sehr deutlich“.
Auch der Umgang mit den Pfarrgemeinden, die über Missbrauch oft im Unklaren gelassen worden seien, müsse „dringend angeschaut werden“, forderte Katsch. Die jetzt zur Verfügung stehenden Informationen gäben Gelegenheit für eine umfassende Aufklärung vor Ort. Der Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Berlin begrüßte die Veröffentlichung. Damit entspreche die Bistumsleitung einer Forderung der höchsten Laienvertretung im Erzbistum. Die im Gutachten geforderten Konsequenzen müssten bis nach dem Sommer in einem Maßnahmenplan mit Zielvorgaben veröffentlicht werden.
Von Gottfried Bohl, Gregor Krumpholz, Andreas Otto und Karin Wollschläger (KNA)
- Das gesamte Gutachten ist im Internet abrufbar.