Die Kommission des Erzbistums Berlin zur Auswertung von dessen Missbrauchs-Gutachten hat ihre Arbeit vorerst eingestellt. Die Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs habe die in ihrem Gutachten behandelten Fälle “nicht ausreichend bearbeitet”, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Pressemitteilung des Erzbistums zur Begründung.
Berlin – Die Kommission des Erzbistums Berlin zur Auswertung von dessen Missbrauchs-Gutachten hat ihre Arbeit vorerst eingestellt. Die Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs habe die in ihrem Gutachten behandelten Fälle “nicht ausreichend bearbeitet”, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Pressemitteilung des Erzbistums zur Begründung. Die Kommission warf der Anwaltskanzlei vor, sie habe nicht ausreichend ihren Auftrag bearbeitet, “ob und gegebenenfalls durch wen und auf welche Weise Fälle sexuellen Missbrauchs im Bereich des Erzbistums Berlin vertuscht worden sind und ob und inwieweit die jeweils anwendbaren kirchlichen und kirchenstrafrechtlichen Regelungen eingehalten worden sind”.
Dies habe dazu geführt, dass die Kommission einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit bislang “in die Bearbeitung des unzureichenden Teils des Gutachtens investieren musste”. Deshalb könne sie eine “abschließende und zusammengeführte Bewertung” nicht vorlegen. Nach eigenen Angaben befasste sich das Gremium aus jeweils drei Mitgliedern des Priesterrates und des Diözesanrats der Katholiken, der höchsten Laienvertretung im Erzbistum, mit fünf Fällen von Missbrauch durch Geistliche, die als “dringend” eingestuft worden seien.
Die Kommission habe nach eigener Einschätzung aber weder das Fachwissen noch die Zeit für die ihr gestellte Aufgabe, mit Blick auf Missbrauchsfälle das Verhalten von Vorgesetzten der beschuldigten Geistlichen zu bewerten und disziplinarrechtliche Maßnahmen vorzuschlagen. Die Kommission empfiehlt, eine juristische Bewertung durch die Kanzlei Redeker Sellner Dahs nacharbeiten zu lassen oder eine weitere Kanzlei zu beauftragen.
Die Kanzlei Redeker Sellner Dahs hatte das Gutachten im Auftrag des Erzbistums erstellt. Darin geht es um 61 Diözesanpriester und Ordensangehörige, die in einem Zeitraum seit 1946 des Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen beschuldigt werden. Seit vergangenem Freitag hat das Erzbistum auch die Angaben zu den Einzelfällen, allerdings teilweise geschwärzt, auf seiner Homepage veröffentlicht.
Der Kommission stehen sie bereits seit Ende Januar zur Verfügung, als die Anwaltskanzlei ihre allgemeinen Schlussfolgerungen sowie Empfehlungen veröffentlichte. Sie befasste sich mit den im Gutachten angeführten Fälle 30, 39, 43, 48 und 58 als vorrangig zu bearbeitenden Fällen, da möglicherweise Gefahr in Verzug sei.
In ihrer nächsten Sitzung nach dem Sommer will sich die Kommission mit einer “Neuausrichtung des Arbeitsauftrages” auseinandersetzen. Verständigen konnte sie sich nach eigenen Angaben bereits auf die Entwicklung eines Maßnahmenplans zur Umsetzung der im Gutachten geforderten Veränderungen sowie auf eine Bewertung der Fälle “aus einer pastoralen und kirchlich-ethisch-moralischen Perspektive”.