Kirchen in NRW gehen unterschiedlich mit 3G-Regel um

Die neue sogenannte 3G-Regel in Nordrhein-Westfalen wird von den dortigen Kirchen unterschiedlich gehandhabt.
Bonn – Die neue sogenannte 3G-Regel in Nordrhein-Westfalen wird von den dortigen Kirchen unterschiedlich gehandhabt. Auf evangelischer Seite empfehlen die westfälische und die lippische Landeskirche ihren Gemeinden, ab sofort die 3G-Regel für Gottesdienste anzuwenden, wie der Beauftragte der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung, Rüdiger Schuch, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Freitag mitteilte. Die rheinische Landeskirche betonte hingegen, die 3G-Regel sei keine Pflicht für die Feier von Gottesdiensten. Gemeinden könnten sie aber anwenden, wenn sie wollten. Das katholische Bistum Münster verwies auf seiner Internetseite darauf, dass die 3G-Regel nicht automatisch greife.

Während der Corona-Zeit werden viele Gottesdienste ins Internet übertragen. (Foto: Bischöfliche Pressestelle Münster / Achim Pohl)

Die neue sogenannte 3G-Regel in Nordrhein-Westfalen wird von den dortigen Kirchen unterschiedlich gehandhabt. Auf evangelischer Seite empfehlen die westfälische und die lippische Landeskirche ihren Gemeinden, ab sofort die 3G-Regel für Gottesdienste anzuwenden, wie der Beauftragte der Evangelischen Kirchen bei Landtag und Landesregierung, Rüdiger Schuch, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Freitag mitteilte.

Die rheinische Landeskirche betonte hingegen, die 3G-Regel sei keine Pflicht für die Feier von Gottesdiensten. Gemeinden könnten sie aber anwenden, wenn sie wollten. Das katholische Bistum Münster verwies auf seiner Internetseite darauf, dass die 3G-Regel nicht automatisch greife. Die katholischen Bistümer wollen dem Katholischen Büro NRW zufolge die 3G-Regel nicht heranziehen, da sie für Gottesdienste nicht vorgesehen sei. Das Büro vertritt die fünf NRW-Bistümer Aachen, Essen, Münster, Köln und Paderborn bei der Landesregierung

In der Corona-Krise räumte die NRW-Landesregierung den Kirchen bisher die Möglichkeit ein, selbst Regeln für Gottesdienste zu definieren. Dies wurde unter anderem mit dem Recht auf freie Religionsausübung begründet. Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) betonte, dass die neue 3G-Regel staatlicherseits nicht für Gottesdienste gelte. Auch in der aktuellen Schutzverordnung des Landes steht, dass die Kirchen weiterhin eigene Regeln aufstellen können. Sie müssten jedoch ein „vergleichbares Schutzniveau“ zu den amtlichen Auflagen sicherstellen. Was das für die Gottesdienste genau bedeutet, wird laut Bistum Münster derzeit noch mit der Staatskanzlei geklärt.

Bislang ließen die beiden großen Kirchen in NRW auch Menschen, die weder genesen noch geimpft noch getestet sind, an Gottesdiensten teilnehmen – und das auch bei erhöhten Inzidenzen. Sie stellten allerdings andere Auflagen auf, zum Beispiel begrenzte Teilnehmendenzahlen, Maskenpflicht am Platz und Abstand halten. In den vergangenen Monaten machten vereinzelt freikirchliche Gemeinden Schlagzeilen, deren Gottesdienste von der Polizei aufgelöst wurden, weil sich die Teilnehmenden nicht an Auflagen wie etwa die Maskenpflicht hielten. Bislang ist nicht bekannt, dass es nach einem katholischen oder evangelischen Gottesdienst vermehrt zu Ansteckungen gekommen wäre.

Die neue 3G-Regel, die in vielen gesellschaftlichen Bereichen seit Freitag gilt, greift ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35. 3G steht dabei für „geimpft, genesen, getestet“.