Die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche sieht die große Gefahr, dass die am Freitagmittag bekanntgegebene Entscheidung des Vatikans nicht zur Lösung der komplexen Kölner Konfliktlage beiträgt, sondern ganz im Gegenteil zu einer Verschärfung und weiteren Verlängerung führt.
Die Kirchenvolksbewegung „Wir sind Kirche“ sieht die große Gefahr, dass die am Freitagmittag bekanntgegebene Entscheidung des Vatikans nicht zur Lösung der komplexen Kölner Konfliktlage beiträgt, sondern ganz im Gegenteil zu einer Verschärfung und weiteren Verlängerung führt. Mit dieser römischen Entscheidung wird der dringend notwendige Versöhnungs- und Erneuerungsprozess verhindert.
„Vor allem bei den von sexualisierter Gewalt Betroffenen, aber auch bei den Gläubigen im Erzbistum und in ganz Deutschland ist die Enttäuschung über diese unklare und damit höchst problematische Entscheidung sehr groß. Dies alles schadet auch dem Ansehen von Franziskus, denn solche Entscheidungen werden von ihm oder zumindest in seinem Namen getroffen“, sagte Christian Weisner vom Bundesteam vom „Wir sind Kirche“
Die Erwartung auf die Entscheidung habe die am Donnerstag zu Ende gegangene Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz belastet. Die Entscheidung belaste nun auch den Synodalen Weg, „wenn Woelki noch nicht in Auszeit ist und auftreten kann“, so Weisner. „Die irritierende Hängepartie geht weiter.“ Die Bischofskrise sei nur verschoben, nicht gelöst.
Aus Sicht von Wir sind Kirche bleibe Kardinal Woelki „ ein Bischof ohne Bistum, was er de facto schon länger war, nun auch offiziell.“ Unklar sei, wie es dem jetzigen Kölner Weihbischof Rolf Steinhäuser als Apostolischer Administrator sede plena gelingen könne, „die ordnungsgemäße Verwaltung sicher (zu) stellen und vor allem Sorge dafür (zu) tragen, dass das Erzbistum seinerseits in einen geistlichen Prozess der Versöhnung findet.“
Es zeigt sich das grundsätzliche Problem der Bestellung und des Amtsverständnisses der Bischöfe in der römisch-katholischen Kirche: „Keine ausreichende Konsultation vor der Wahl, keine zeitliche Begrenzung wie z.B. bei Leitungsämtern in den Orden, keine Teilung der legislativen, exekutiven und judikativen Macht, keine Rechtfertigungspflicht gegenüber dem Kirchenvolk“, so Weisner.