Nach der Entscheidung des Bistums Münster, der geistlichen Gemeinschaft „Totus Tuus Neuevangelisierung“ die kirchliche Anerkennung zu entziehen, sieht das Erzbistum Köln keinen Anlass zu eignen Konsequenzen.
Nach der Entscheidung des Bistums Münster, der geistlichen Gemeinschaft „Totus Tuus Neuevangelisierung“ die kirchliche Anerkennung zu entziehen, sieht das Erzbistum Köln keinen Anlass zu eignen Konsequenzen. Sowohl die kirchenrechtliche Anerkennung der Gemeinschaft Totus Tuus als auch deren Entzug sei durch den Bischof von Münster erfolgt. Das Erzbistum Köln halte sich an diesen Beschluss, sagte ein Sprecher der Erzdiözese dem Neuen Ruhrwort auf Anfrage.
Zwei Kölner Diözesanpriester haben spirituelle Heimat in der Gemeinschaft
Nach seiner Aussage gibt es im Erzbistum Köln „zwei Diözesanpriester, die ihre spirituelle Heimat in der Gemeinschaft Totus Tuus Neuevangelisierung haben“, so der Sprecher. „Ihre spirituelle Heimat ist nicht von Belang für die Aufgaben in den Pfarreien, in denen sie eingesetzt sind, da sie schon seit längerem vom Erzbistum Köln die Auflage haben, ihr Wirken als Pfarrvikar im Erzbistum strikt von dem Engagement für Totus Tuus außerhalb des Erzbistums zu trennen.“ Die beiden Priester, die in zwei unterscheidlichen Düsseldorfer Gemeinden arbeiten, werden von Totus Tuus als offizielle Ansprechpartner für den Förderkreis beziehungsweise den Freundeskreis der Gemeinschaft benannt. Darüber hinaus ist ausweislich des Internet-Impressums von Totus Tuus Vorstandsvorsitzender des eingetragenen Vereins.
Felix Genn, der Bischof von Münster, hatte in seinem Dekret allen Seelsorge-Mitarbeitern des Bistums eine Mitgliedschaft oder Mitwirkung in der Vereinigung untersagt. Das Bistum Münster ging seit 2017 Vorwürfen ehemaliger Mitglieder nach, wonach die Gemeinschaft sektenartige Strukturen pflege. Die Rede war unter anderem von blindem Gehorsam und beeinträchtigter Freiheit besonders im Bereich von Sexualität und Ehe. Nach Ansicht des Bischofs kam es bei „Totus Tuus“ wiederholt zu Handlungen und Kommunikationsverhalten, „die wir heute unter den Begriff geistlicher Missbrauch fassen“. Es sei ein Klima begünstigt worden, das Kritik zum Ausweis mangelnder geistlicher Reife erklärt und ein geschlossenes Elitedenken befördert habe. Im Bistum Münster gebe es bei spirituellem Machtmissbrauch „eine Haltung der Null-Toleranz“, betonte Genn.
Totus Tuus kann Widerspruch einlegen
Vor zweieinhalb Jahren hatte die „Totus Tuus„-Leitung die Vorwürfe zurückgewiesen; es habe lediglich „kommunikative und zwischenmenschliche Fehler“ gegeben. Zudem sprach sie von einer „Überforderung einzelner Mitglieder“. Gegen das Dekret kann die Gemeinschaft innerhalb von zehn Tagen Widerspruch einlegen und sich im Fall eines ablehnenden Bescheides an den Vatikan wenden.