Weihnachtsgottesdienste unter 3G- oder 2G-Regel in NRW möglich

Katholische Pfarreien in Nordrhein-Westfalen können zu Weihnachten und Silvester Gottesdienste sowohl unter 3G- und 2G-Regeln als auch unter den bisher gültigen Maßnahmen anbieten.
Münster – Katholische Pfarreien in Nordrhein-Westfalen können zu Weihnachten und Silvester Gottesdienste sowohl unter 3G- und 2G-Regeln als auch unter den bisher gültigen Maßnahmen anbieten. Darauf haben sich die Bischöfe und Generalvikare der Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn verständigt, wie das Bistum Münster am Dienstag bekanntgab. Bislang können auch Menschen ohne 3G- oder 2G-Nachweis in NRW an Gottesdiensten teilnehmen, dann gelten in den Kirchen aber bestimmte Regeln wie das Abstandsgebot.

(Foto: Judith Lorenz)

Katholische Pfarreien in Nordrhein-Westfalen können zu Weihnachten und Silvester Gottesdienste sowohl unter 3G- und 2G-Regeln als auch unter den bisher gültigen Maßnahmen anbieten. Darauf haben sich die Bischöfe und Generalvikare der Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn verständigt, wie das Bistum Münster am Dienstag bekanntgab. Bislang können auch Menschen ohne 3G- oder 2G-Nachweis in NRW an Gottesdiensten teilnehmen, dann gelten in den Kirchen aber bestimmte Regeln wie das Abstandsgebot.

Teilnehmende von 3G- oder 2G-Feiern müssen laut Angaben weder Abstand einhalten noch einen Mund-Nase-Schutz am Sitzplatz tragen. Die Kirchen dürften voll besetzt werden und Chöre sowie Gemeinden ohne Masken singen. Als 3G-Nachweis gälten neben einer Impfung oder einer Genesung entweder ein PCR-Test oder ein höchstens sechs Stunden alter Schnelltest mit negativem Ergebnis. Die Gemeinden müssten die Immunisierungsnachweise kontrollieren, sofern sie 3G- oder 2G-Konzepte anbieten.

Der Gottesdienstbesuch solle weiterhin jedem möglich sein, führte das Bistum Münster aus. Daher würden 3G- und 2G-Konzepte nicht grundsätzlich eingeführt. An Weihnachten, Silvester und Neujahr seien jedoch Ausnahmen zulässig, wobei Generalvikar Klaus Winterkamp den Gemeinden empfehle, ausreichend Gottesdienste ohne Zugangsbeschränkungen – jedoch mit den üblichen Hygienemaßnahmen – anzubieten. Winterkamp betonte, dass sich alle Vorgaben bis Weihnachten noch ändern können.