Immunologe: Mangelnde Sicherheit bei Gottesdiensten

Der Immunologe Harald Renz hat die Corona-Regeln bei Gottesdiensten in der Weihnachtszeit als mangelhaft kritisiert.
Berlin – Der Immunologe Harald Renz hat die Corona-Regeln bei Gottesdiensten in der Weihnachtszeit als mangelhaft kritisiert. "Dass in manchen Gottesdiensten nicht einmal 3G gilt, halte ich für unverantwortlich und kann ich nicht nachvollziehen", sagte Renz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstag). "Eine gute Durchlüftung, viel Abstand, Maskenpflicht und mindestens 2G sind die wichtigsten Maßnahmen", mahnte Renz, der im Auftrag des Bundesforschungsministeriums im Frühjahr untersucht hatte, ob die Teilnahme an Gottesdiensten das Risiko einer Corona-Infektion erhöht.

(Symbolfoto: Jens Albers | Bistum Essen)

Der Immunologe Harald Renz hat die Corona-Regeln bei Gottesdiensten in der Weihnachtszeit als mangelhaft kritisiert. „Dass in manchen Gottesdiensten nicht einmal 3G gilt, halte ich für unverantwortlich und kann ich nicht nachvollziehen“, sagte Renz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Dienstag). „Eine gute Durchlüftung, viel Abstand, Maskenpflicht und mindestens 2G sind die wichtigsten Maßnahmen“, mahnte Renz, der im Auftrag des Bundesforschungsministeriums im Frühjahr untersucht hatte, ob die Teilnahme an Gottesdiensten das Risiko einer Corona-Infektion erhöht.

 Bundesweit gibt es keine einheitlichen Regeln für Gottesdienste

„Bei strengen Sicherheitsvorkehrungen geht von Gottesdiensten keine nennenswerte Ansteckungsgefahr aus“, resümierte Renz. Das bedeute: Abhängig vom Pandemiegeschehen müssten Politik und Kirchen in den einzelnen Regionen 2G (Geimpfte und Genesene)oder 2G-plus (zusätzlicher Test) bei Weihnachtsgottesdiensten vorschreiben. Bundesweit gibt es keine einheitlichen Regeln für Gottesdienste. Die meisten Bundesländer verzichten bislang in ihren Corona-Verordnungen noch auf 2G- oder 3G-Vorschriften für Religionsgemeinschaften. Die Politik scheut sich, das Grundrecht auf freie Religionsausübung anzutasten. Bistümer und Landeskirchen machen unterschiedliche Vorgaben.

Die Landesregierungen von Sachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern haben allerdings verschärfte Corona-Verordnungen erlassen, die nun 3G-Zugangsbeschränkungen auch für Gottesdienste vorschreiben. Der Impfstatus der Gottesdienstbesucher muss also überprüft werden. Berlin und Hessen empfehlen die 3G-Regel. NRW überlässt die Entscheidung ausdrücklich den Bistümern, Landeskirchen und Gemeinden. In Bayern und Baden-Württemberg sind Gottesdienste von den verschärften Maßnahmen ausgenommen. In Bayern gilt, dass bei öffentlich zugänglichen Gottesdiensten in Kirchen, Synagogen und Moscheen dann Mindestabstände und folglich eine Personenobergrenze gelten, wenn keine 3G-Regel besteht. Wenn sich die Kirchengemeinde für eine 3G-Regel entscheidet, braucht es keine Personenobergrenze.

Bistümer haben eigene Regelungen erlassen

Viele katholische Bistümer haben eigene Regelungen erlassen, die teilweise über die Landesvorschriften hinaus gehen: Das Erzbistum Berlin hat etwa angeordnet, dass alle Gottesdienste an den Adventswochenenden und Weihnachtstagen weitgehend unter 2G-Standard stattfinden. In jeder Pfarrei muss es aber auch mindestens einen Gottesdienst unter 3G-Bedingungen geben. Auch Ungeimpfte können damit in jeder Pfarrei in Gottesdienste gehen, müssen aber einen negativen Test vorlegen. Im Bistum Limburg, das Teile von Hessen und Rheinland-Pfalz umfasst, gelten flächendeckend die 3G-Regelung, Maskenpflicht und Abstandsgebot. Die Pflicht zur Erfassung von Kontaktdaten zu einer eventuellen Nachverfolgung besteht nur in Rheinland-Pfalz.

Das Bistum Augsburg hat entschieden, dass mit Ausnahme der nachweislich Infizierten alle Zugang zu Gottesdiensten haben sollen. Eine Verordnung lässt dennoch zugangsbeschränkte Gottesdienste zum besonderen Schutz vulnerabler Gruppen und in Kreisen mit einer stark erhöhten Inzidenz zu. Eine Entscheidung obliegt den verantwortlichen Priestern und Pfarrgemeinderäten. Allerdings darf diese Beschränkung an Sonn- und Festtagen nicht für alle Messfeiern ausgesprochen werden.

Von Christoph Arens (KNA)