Missbrauchsstudie für das Bistum Würzburg geplant

Im Bistum Würzburg soll ein strafrechtliches Gutachten das Agieren der Verantwortlichen bei Missbrauchsfällen beleuchten.
Im Bistum Würzburg soll ein strafrechtliches Gutachten das Agieren der Verantwortlichen bei Missbrauchsfällen beleuchten.

–Symbolfoto: Fritz_the_Cat/Pixabay

Im Bistum Würzburg soll ein strafrechtliches Gutachten das Agieren der Verantwortlichen bei Missbrauchsfällen beleuchten. Dabei orientiere man sich an einer entsprechenden Untersuchung für das Erzbistum München und Freising, sagte die Vorsitzende der Unabhängigen Aufarbeitungskommission, Anja Amend-Traut, der Würzburger “Main-Post” (Dienstag).

Gutachten für Bistum Würzburg umfasst Jahre von 1945 bis 2019

Damit wolle man eine Kanzlei beauftragten. Geprüft werden solle in der Diözese wie in München der Zeitraum zwischen 1945 und 2019. Man arbeite derzeit die Fragen aus, die man dann dem Gutachter oder einem Gutachter-Gremium vorlegen wolle. Ziel sei es, die Expertise möglichst rasch auf den Weg zu bringen.

Das Gutachten soll auch veröffentlicht werden, wie die Jura-Professorin weiter erklärte. Dabei würden alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten. In die Personalakten würden lediglich die Gutachter schauen, diese seien zur Verschwiegenheit verpflichtet. “Wir werden alles dafür tun, dass wir im Sinne der Betroffenen etwas aufdecken.” Nicht das Bistum, wie das etwa in Köln oder in München der Fall gewesen sei, vergebe den Auftrag, sondern das unabhängige Aufarbeitungsgremium, betonte Amend-Traut.

Anerkennung des zugefügten Unrechts

Viele Betroffene fühlten sich vor dem Kopf gestoßen, als sie erfahren hätten, dass ihr Fall verjährt sei, so die Jura-Professorin. Deshalb werde die Frage der Strafbarkeit von Beschuldigten nicht weiter untersucht. “Strafrechtsrelevant sind aber auch Verdeckungstaten”, erklärte Amend-Traut. Auch diese sollen untersucht werden. “Wir wollen den Betroffenen durch das Gutachten eine gewisse Anerkennung des zugefügten Unrechts verschaffen, aber damit auch die Grundlage für ein Konzept zur Vermeidung zukünftiger sexueller Übergriffe schaffen.”

kna