Generalvikare fordern bundesweite Reform des kirchlichen Arbeitsrechts

Nach dem Brief an die Beschäftigten im Bistum Essen setzt sich Generalvikar Klaus Pfeffer auch bundesweit für eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts ein.
Nach dem Brief an die Beschäftigten im Bistum Essen setzt sich Generalvikar Klaus Pfeffer auch bundesweit für eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts ein.

Generalvikar Klaus Pfeffer (Foto: Achim Pohl | Bistum Essen)

Der Essener Generalvikar Klaus Pfeffer hat gemeinsam mit zehn weiteren Generalvikaren die deutschen Bischöfe aufgefordert, ab sofort in allen Bistümern auf arbeitsrechtliche Sanktionen in Zusammenhang mit der persönlichen Lebensführung zu verzichten. So solle ein Zustand beendet werden, der für viele Mitarbeitende „belastend und erniedrigend“ sei, schreiben die Chefs der Bistumsverwaltungen in einem offenen Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), den Limburger Bischof Georg Bätzing.

Für das Bistum Essen hatten Generalvikar Pfeffer und Ruhrbischof Franz-Josef Overbeck bereits am Freitag einen Brief an rund 3800 Beschäftigte in Bistumseinrichtungen, Pfarreien, der Katholischen Erwachsenen- und Familienbildung sowie an Religionslehrerinnen und -lehrer verschickt, in dem sie die entsprechenden Vorschriften in der Grundordnung katholischer Arbeitsverträge für das Ruhrbistum außer Kraft setzen.

Generalvikare: Kirche als angstfreien Raum erleben

In ihrem Schreiben an Bischof Bätzing nehmen die Generalvikare Bezug auf die Initiative #OutInChurch und auf die jüngste Synodalversammlung im Rahmen des „Synodalen Wegs“. Beide hätten dazu beigetragen, das Schweigen zu den unzähligen Leidensgeschichten, die das kirchliche Arbeitsrecht seit Jahrzehnten hervorrufe, zu überwinden. Gleichwohl erlebten Mitarbeitende der Kirche nach wie vor eine „,Kultur der Angst‘, die belastet, verletzt, diskriminiert und Menschen psychisch oder physisch krank werden lässt.“ Dabei gehe es nicht nur um homosexuelle und andere Mitarbeitende, „deren sexuelle Identität von einer Heteronormativität abweicht“. Betroffen seien auch zahlreiche Beschäftigte, die nach einer Ehescheidung eine neue standesamtliche Ehe eingegangen sind oder in einer außerehelichen Beziehung leben.

Vor diesem Hintergrund betonen Pfeffer und die anderen Generalvikare in ihrem Schreiben: „Das Arbeitsrecht darf kein Instrument sein, um eine kirchliche Sexual- und Beziehungsmoral durchzusetzen, die derzeit ohnehin zur Diskussion steht und die komplexe Lebenswirklichkeit von Menschen außer Acht lässt. Unsere Mitarbeitenden müssen unsere Kirche als einen angstfreien Raum erleben und brauchen eine vollständige Rechtssicherheit, dass ihre Lehrerlaubnis und ihr Arbeitsplatz nicht von ihrer sexuellen Orientierung und ihrem privaten Beziehungsstatus abhängen.“

Bischöfe sollen Änderung für ihre Zuständigkeitsbereiche voranbringen

Die Generalvikare schreiben zudem, dass ihnen bewusst ist, wie schwierig es in der Deutschen Bischofskonferenz bei vielen Fragen ist, zu einvernehmlichen Entscheidungen zu kommen: „Deshalb empfehlen wir, dass alle Bischöfe, die zu einer solchen Änderung des Kirchlichen Arbeitsrechtes bereit sind, gemeinsam und mutig die nötigen Reformen für ihre Zuständigkeitsbereiche voranbringen.“ Neben Generalvikar Pfeffer haben den offenen Brief die Generalvikare von Berlin, Hamburg, Hildesheim, Limburg, Magdeburg, Münster, Paderborn, Speyer, Trier sowie vom Militärbischofsamt unterzeichnet.