Vatikan ordnet Strafverfahren gegen Priester

Der Vatikan hat gegen den ehemals hochrangigen Düsseldorfer Priester D. wegen des Verdachts sexueller Übergriffe ein kirchliches Strafverfahren angeordnet.
Die Mehrheit der katholischen Bischöfe steht laut dem Vatikanexperten Marco Politi nicht hinter den von Papst Franziskus angestoßenen Reformen.

(Symbolfoto: Pascal Ohlmann/pixabay)

Der Vatikan hat gegen den ehemals hochrangigen Düsseldorfer Priester D. wegen des Verdachts sexueller Übergriffe ein kirchliches Strafverfahren angeordnet. Dies solle als Verwaltungsverfahren erfolgen, teilte die Erzdiözese am Mittwoch auf Anfrage mit.

Die Glaubenskongregation schätze die Lage offenbar als recht eindeutig ein, da sie ein Verwaltungsverfahren anwies, erklärte der emeritierte Kirchenrechtler Klaus Lüdicke aus Münster der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Solch ein Verfahren setze normalerweise voraus, „dass man die Fakten auf dem Tisch hat“.

Im Kirchenrecht gibt es laut Lüdicke die Möglichkeit von Strafverfahren vor Gericht oder auf dem Verwaltungsweg. Bei Verwaltungsstrafverfahren würden zum Beispiel keine Zeugen befragt, weil in der Regel genügend Beweise vorlägen.

Laut Erzbistum hat der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki den höchsten Kölner Kirchenrichter, Peter Fabritz, mit dem Verfahren gegen D. beauftragt. Fabritz wird D. die Vorwürfe mitteilen, wie Lüdicke ausführte. Der Priester habe die Möglichkeit, sich zu verteidigen. Dann berate sich der Kirchenrichter mit zwei Beisitzern, die wohl ebenfalls der Erzbischof ernenne.

Am Ende erlasse Fabritz eine Entscheidung, also ein Strafdekret, erläuterte Lüdicke. Unter anderem sei die Versetzung in ein anderes Amt oder das Verbot von priesterlichen Tätigkeiten denkbar. Die Entlassung aus dem Priesterstand jedoch folge normalerweise nicht aus einem Verwaltungsverfahren.

Woelki hatte D. 2017 zum stellvertretenden Stadtdechanten in Düsseldorf und damit zu einem ranghohen Repräsentanten der Kirche in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt befördert. Jahre zuvor hatte der Geistliche sexuellen Kontakt zu einem 16- oder 17-jährigen Prostituierten, was in der Bistumsverwaltung bereits seit 2001 bekannt war. 2010 wurden der Erzdiözese weitere Anschuldigungen gegen den Priester gemeldet. Mittlerweile hat Woelki D. beurlaubt. Er leitete auch das kirchenrechtliche Verfahren gegen ihn ein.

Der Fall ist Thema eines Rechtsstreits zwischen Woelki und der Bild-Zeitung. Der Kardinal sieht sich durch mehrere Artikel in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Nach „Bild“-Darstellung kannte der Erzbischof ein warnendes Schreiben der Polizei sowie weitere belastende Dokumente, als er D. beförderte. Dies sei frei erfunden und eine „ehrverletzende Falschberichterstattung“, betont die von Woelki beauftragte Anwaltskanzlei Höcker. „Kardinal Woelki kannte die Dokumente nicht.“ Woelki erwirkte mehrere einstweilige Unterlassungsverfügungen. Am 25. April beschäftigt sich das Landgericht Köln im Hauptsacheverfahren mit dem Rechtsstreit.

kna