Kölner Stadtdechant befürwortet Muezzin-Projekt

Der Kölner katholische Stadtdechant Robert Kleine befürwortet das Muezzin-Projekt der Stadt Köln. Das Grundrecht auf freie Religionsausübung stehe auch “den islamischen Gemeinden in Form des Muezzinrufes” zu.
Der Kölner katholische Stadtdechant Robert Kleine befürwortet das Muezzin-Projekt der Stadt Köln. Das Grundrecht auf freie Religionsausübung stehe auch "den islamischen Gemeinden in Form des Muezzinrufes" zu.

Symbolbild: Die Ditib-Zentralmoschee in Köln. –Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons), DITIB-Zentralmoschee Köln – April 2015-7489, CC BY-SA 4.0

Der Kölner katholische Stadtdechant Robert Kleine befürwortet das Muezzin-Projekt der Stadt Köln. Das Grundrecht auf freie Religionsausübung stehe auch “den islamischen Gemeinden in Form des Muezzinrufes” zu, sagte er bei einer Veranstaltung am Montagabend laut Redemanuskript. “Es geht dabei ja um ein verfassungsmäßiges Recht, das auch nicht mit dem Hinweis auf religiöse Intoleranz oder die politische Instrumentalisierung der Religion in anderen Teilen der Welt relativiert werden darf. Wir nehmen uns eben kein Maß an autoritären Staaten.”

Im vergangenen Jahr hatte die Stadt Köln beschlossen, dass der Muezzinruf unter bestimmten Voraussetzungen an Freitagen für maximal fünf Minuten erklingen darf. Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) sprach von einem Zeichen gegenseitiger Akzeptanz: “Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, dass in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird.” Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) äußerte zuletzt im Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) Kritik an dem Projekt.

Auch Kleine verwies auf die “teilweise kontroversen Diskussionen”, die er gerne vor der Entscheidung der Stadt im Rat der Religionen geführt hätte. “Als Kirchen sehen wir ganz ausdrücklich unsere Aufgabe darin, solchen, für unser friedliches und tolerantes Zusammenleben wichtigen Diskussionen, die nötigen Plattformen zu bieten.”

Nach den Worten von Wüst fällt der Muezzinruf zweifelsohne unter die Religionsfreiheit. Als Ergebnis einer Abwägung mit anderen Grundrechten werde aktuell jedoch nur sehr reduziert an einzelnen Orten von Moscheen zum Gebet gerufen. “Das hat in den vergangenen Jahren zu einer hohen gesellschaftlichen Befriedung dieses Themas geführt”, betonte der Regierungschef. “Ohne Not und Anlass, wie mir scheint, wird nun in Köln in diesen Frieden eingegriffen.” Denn die Ankündigung der Stadt komme ja quasi einem Aufruf an alle Moscheegemeinden gleich, Anträge auf Einführung des Muezzinrufs zu stellen.

kna