88 Jahre alter Osnabrücker Priester aus Klerikerstand entlassen

Papst Franziskus hat einen 88 Jahre alten Ruhestandsgeistlichen des Bistums Osnabrück aus dem Klerikerstand entlassen.
Papst Franziskus hat einen 88 Jahre alten Ruhestandsgeistlichen des Bistums Osnabrück aus dem Klerikerstand entlassen.

Papst Franziskus (Foto: © Edips – Dreamstime.com)

Papst Franziskus hat einen 88 Jahre alten Ruhestandsgeistlichen des Bistums Osnabrück aus dem Klerikerstand entlassen. Den früher in den Landkreisen Osnabrück und Emsland eingesetzten H. habe die Glaubenskongregation in Rom des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger für schuldig befunden, teilte das Bistum Osnabrück am Dienstag mit. Damit ende ein kirchenrechtlicher Prozess, der mit der Veröffentlichung von Vorwürfen sexualisierter Gewalt im Jahr 2018 begann.

Mit der Entscheidung verliert H. den Angaben zufolge dauerhaft alle mit der Priesterweihe übertragenen Vollmachten. So sei ihm untersagt, Messen zu zelebrieren, andere Sakramente zu spenden oder irgendeinen kirchlichen Dienste zu übernehmen. Zudem verliere H. sämtliche Pensionsansprüche. Seine künftige Altersversorgung prüfe das Bistum derzeit mit der Deutschen Rentenversicherung.

„Es ist gut, dass das seit Jahren laufende kirchenrechtliche Verfahren damit endlich zu einem Abschluss und zu einem klaren Schuldspruch kommt“, erklärte der Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode. „Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt der Aufarbeitung, und ich hoffe, dass es insbesondere den Betroffenen auch eine Hilfe sein kann.“

Versäumnisse eingeräumt

Bode hatte Versäumnisse im Umgang mit H. eingeräumt und um Entschuldigung gebeten, einen Rücktritt aber abgelehnt. 1997 hatte er den Geistlichen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt – aufgrund von Gerüchten, da es keine justiziablen Anschuldigungen von Opfern gab. Den Fall habe er damals nicht richtig eingeordnet, so Bode. Heute würde er die Staatsanwaltschaft einschalten. Ein Versäumnis nannte es der Bischof auch, H. nach der Pensionierung wieder zum zeitweiligen Leiter einer Pfarrei und zum unterstützenden Priester ernannt zu haben.

Nachdem sich 2018 mehrere Betroffene bei den unabhängigen Ansprechpersonen des Bistums gemeldet hatten, machte das Bistum die Vorwürfe gegen H. öffentlich. Die zuständige Staatsanwaltschaft stellte fest, dass die vorgeworfenen Taten nach staatlichem Recht bereits verjährt waren. Das Bistum leitete daraufhin das kirchenrechtliche Verfahren in Rom ein.