Für den Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke ist die Zukunft von Kardinal Rainer Maria Woelki im Kölner Erzbistum weiter offen.
Düsseldorf – Für den Bonner Kirchenrechtler Norbert Lüdecke ist die Zukunft von Kardinal Rainer Maria Woelki im Kölner Erzbistum weiter offen. Zwar ließ Papst Franziskus jetzt die Frist verstreichen, innerhalb von drei Monaten auf das Rücktrittsgesuch Woelkis zu antworten. Doch stehe der Papst über dem Recht, sagte Lüdecke: „Der Papst ist jederzeit frei, einen Bischof, den er seelsorglich nicht mehr für fruchtbar hält, aus seinem Amt zu nehmen“, sagte er der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Samstag).
Es müssten dafür nicht einmal strafrechtliche Vergehen vorliegen: „Es reicht völlig aus, wenn der Heilige Vater der Überzeugung ist, dass in einem Bistum oder Erzbistum eine fruchtbare Seelsorge nicht mehr möglich erscheint und das Verhältnis zwischen Bischof und Volk zerrüttet ist“, sagte Lüdecke. In Köln gebe es genügend Stimmen und Indizien, die nahelegen könnten, dass dies der Fall sei.
Grundsätzlich kritisierte er, dass bis heute nichts von den Berichten der beiden Apostolischen Visitatoren vom vergangenen Sommer sowie des Administrators Rolf Steinhäuser bekannt sei. „Das hat die Transparenz einer Dunkelkammer“, sagte Lüdecke.
Der Kirchenrechtler monierte weiter: „Auch die Überprüfung, ob Woelki sich etwas hat zuschulden kommen lassen, läuft unter Bischöfen und Kardinälen. Das ist eine Sache, die allein unter Brüdern entschieden wird.“ Irgendwann komme dann aus Rom der Hinweis: Es ist alles in Ordnung. „Mir sagen Leute, das sei doch verrückt. Worauf ich entgegne: Nein, das ist katholisch.“
Am Aschermittwoch hatte Kardinal Woelki nach der Rückkehr aus seiner geistlichen Auszeit in einem Hirtenbrief sein Rücktrittsgesuch öffentlich gemacht. Auch dieses Schreiben hält Lüdecke für problematisch: „Wenn Woelki in seinem Hirtenbrief schreibt, dass er als Ausdruck seiner inneren Freiheit dem Heiligen Vater sein Amt zur Verfügung gestellt habe, ’so dass auch er frei ist, zu entscheiden, was dem Wohl der Kirche von Köln am meisten dient‘, so dokumentiert das für mich doch ein überraschendes Selbstbewusstsein, das auch kirchenrechtlich grenzwertig ist.“ Der Papst könne jederzeit frei entscheiden. Damit sei das Spiel auch nach Ablauf der Frist offen.