Gericht: Urteil wegen Gotteslästerung nicht rechtens

Die Verurteilung einer polnischen Popsängerin wegen Gotteslästerung war ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das darin verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung.

 –Symbolfoto: pixabay

Die Verurteilung einer polnischen Popsängerin wegen Gotteslästerung war ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das darin verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung. Zu diesem Urteil kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einer am Donnerstag in Straßburg veröffentlichten Entscheidung.

Die Richter sprachen der Sängerin Doda eine Entschädigung von 10.000 Euro zu und kritisierten die polnischen Gerichte. Diese hätten die Sängerin wegen Blasphemie verurteilt, obwohl ihre Interviewäußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt gewesen seien. Zudem habe die Sängerin keine religiösen Gefühle verletzt.

Konkret ging es um ein Interview aus dem Jahr 2009. Darin sagte die Sängerin, sie glaube nicht an die Bibel, weil sie unglaubwürdige Texte enthalte, die „von Menschen unter Alkohol- und Drogeneinfluss geschrieben“ worden seien. Gleichwohl glaube sie an eine „höhere Macht“.

Nach einer Klage von zwei Privatpersonen war die Popsängerin wegen Gotteslästerung zu einer Geldstrafe von rund 1.200 Euro verurteilt worden. Das Urteil hatte bis zum obersten polnischen Verfassungsgerichtshof Bestand. Der EGMR betonte nun jedoch, die polnischen Gerichte hätten das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem sei in dem in lockerem Ton gegebenen Interview klar gewesen, dass die Sängerin keinen tiefgründigen Debattenbeitrag zur Bedeutung von Religion habe leisten wollen.

kna