Das Amtsgericht Köln warnt vor Online-Kirchenaustritten. Diverse Internetportale böten diese Möglichkeit an, teilte das Gericht am Freitag mit.
Köln – Das Amtsgericht Köln warnt vor Online-Kirchenaustritten. Diverse Internetportale böten diese Möglichkeit an, teilte das Gericht am Freitag mit. Der Austritt könne aber nur persönlich bei den Amtsgerichten oder durch einen Notar beglaubigt erfolgen.
Vor allem im katholischen Erzbistum Köln, das von dem in die Vertrauenskrise geratenen Kardinal Rainer Maria Woelki geleitet wird, waren die Austrittszahlen zuletzt stark gestiegen. An mehreren Amtsgerichten im Bereich der Erzdiözese gab – und gibt – es Wartezeiten für den Kirchenaustritt. Betroffene fordern ein Online-Angebot.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung lehnte diese Möglichkeit im vergangenen Juli ab und hielt stattdessen an der im Landesgesetz festgelegten Vorgabe zum persönlichen Erscheinen fest. Als zuständiges Bundesland hatte NRW die Digitalisierung von Verwaltungsakten im Bereich “Engagement und Hobby” geprüft.
Nach der Absage setzten auch die anderen Bundesländer den digitalen Kirchenaustritt vorerst nicht um. Je nach Landesgesetz müssen Bürgerinnen und Bürger den Austritt vor dem Amtsgericht, dem Standesamt oder über einen Notar erklären. Einzig in Bremen können sie alternativ auch zu kirchlichen Stellen gehen.
Das Amtsgericht Köln gab auch die Zahl der Kirchenaustritte für das dritte Quartal bekannt, die weiterhin auf hohem Niveau verharrt. Demnach verließen von Juli bis September 5.090 Kölnerinnen und Kölner die katholische oder evangelische Kirche. Der Wert lag um rund 7 Prozent über dem zweiten Quartal dieses Jahres, jedoch etwa 17 Prozent unter dem Vorjahreswert. Im laufenden Jahr beendeten bislang 15.626 Menschen in der Domstadt ihre Kirchenmitgliedschaft. Im Spitzenjahr 2021 waren es insgesamt 19.372. Das Gericht unterscheidet nicht zwischen den Konfessionen.