Die für Oktober geplante Veröffentlichung des Missbrauchsberichts der Erzdiözese Freiburg ist laut eines Berichts des Spiegels wegen rechtlicher Bedenken auf April 2023 verschoben worden. Die Ursache sei demnach, dass der frühere Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch durch einen Juristen umfassende Akteneinsicht gefordert habe.
Die für Oktober geplante Veröffentlichung des Missbrauchsberichts der Erzdiözese Freiburg ist laut eines Berichts des Spiegels wegen rechtlicher Bedenken auf April 2023 verschoben worden. Die Ursache sei demnach, dass der frühere Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch durch einen Juristen umfassende Akteneinsicht gefordert habe.
Anwalt hält Akteneinsicht für nötig
Ein vom Erzbischöflichen Ordinariat in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten solle klären, ob und welche Einblicke dem 84-Jährigen gewährt werden, berichtet die Zeitung. Zollitschs Berater, der Jurist Marco Mansdörfer, habe indes den Vorwurf zurückgewiss, dass Zollitsch die Veröffentlichung behindere. Zollitsch werde zu Vorgängen befragt, die zum Teil Jahrzehnte zurücklägen oder auch Vorgänge im Ordinariat außerhalb seiner Amtszeit betreffen könnten. Zolltisch könne aber ohne Akteneinsicht „nicht hinreichend seriös zur Wahrheitsfindung beitragen“, zitiert Der Spiegel den Anwalt.
Zollitsch steht unter Verdacht, die Aufklärung von Missbrauchsfällen vertuscht zu haben. Er war von 2003 bis 2013 Erzbischof in Freiburg und davor zwei Jahrzehnte lang Personalreferent in der Erzdiözese. Nach langem Schweigen hat sich der heute 84-Jährige am Donnerstag mit einer ausführlichen Video-Erklärung an die Betroffenen von Missbrauch und ihre Angehörigen gewandt. Erstmals spricht Zollitsch Klartext und räumt schwere Fehler und moralische Schuld ein, ohne auf konkrete Fälle einzugehen. Er sei Missbrauchsbetroffenen mit zu wenig Anteilnahme begegnet, habe das Ausmaß und das Leid der Betroffenen nicht erfasst und die Wahrheit nicht wahrhaben wollen.
Zollitsch übt Kritik
Der Alterzbischof betonte, dass er die „moralische Verantwortung“ trage, seine Entscheidungen im Umgang mit Opfern und Tätern aber stets gemeinsam mit den „zuständigen Mitbrüdern“ getroffen habe. Dabei nennt er die Ämter von Erzbischof – gemeint ist aus Zollitschs Zeit als Personalchef offenbar der 2008 gestorbene Erzbischof Oskar Saier – sowie Generalvikare, Offiziale, Weihbischöfe und Domkapitulare. Diese Auflistung kann auch den amtierenden Erzbischof Stephan Burger umfassen, denn Zollitsch berief ihn 2007 zum Leiter des Kirchengerichts, zum Offizial. Zusätzliche Brisanz kann ein solcher Zusammenhang dadurch erhalten, dass Burger seit Ende September bundesweite Verantwortung zur Missbrauchsaufarbeitung in seiner Kirche trägt.
Noch deutlicher wird Zollitsch in seiner Kritik, wenn er sagt, er habe lange keine Akteneinsicht bei der Aufarbeitung erhalten und vergeblich um ein Gespräch „mit den Verantwortlichen im Erzbistum Freiburg“ gebeten. Zollitschs Rechtsberater, der Jurist Marco Mansdörfer, sprach auf Anfrage von einer „eigentümlichen Aufarbeitung“ der Diözese. Allerdings bleibt unklar, auf welcher Grundlage Zollitsch als möglicher Beschuldigter Akteneinsicht haben wollte.