Diözese holt sich in Finanzskandal 39 Millionen Dollar zurück

Im Finanzskandal der Diözese Eichstätt hat es in den USA eine außergerichtliche Einigung gegeben. Läuft der Vergleich wie geplant, wird ein Projektentwickler bis zum Sommer kommenden Jahres rund 18 Millionen Euro an die Kirche zurückzahlen, wie das Bistum am Freitag bekanntgab. Zusammen mit bereits geleisteten Zahlungen sowie Rückflüssen von anderen Projektentwicklern rechne man damit, 39 Millionen der rund 60 Millionen US-Dollar aus den hochriskanten Darlehen zurückzuholen.
Eichstätt/Dallas – Im Finanzskandal der Diözese Eichstätt hat es in den USA eine außergerichtliche Einigung gegeben. Läuft der Vergleich wie geplant, wird ein Projektentwickler bis zum Sommer kommenden Jahres rund 18 Millionen Euro an die Kirche zurückzahlen, wie das Bistum am Freitag bekanntgab. Zusammen mit bereits geleisteten Zahlungen sowie Rückflüssen von anderen Projektentwicklern rechne man damit, 39 Millionen der rund 60 Millionen US-Dollar aus den hochriskanten Darlehen zurückzuholen.

Der Eichstätter Dom von Südosten aus dem Domkreuzgang. (Foto: Bistum Eichstätt)

Im Finanzskandal der Diözese Eichstätt hat es in den USA eine außergerichtliche Einigung gegeben. Läuft der Vergleich wie geplant, wird ein Projektentwickler bis zum Sommer kommenden Jahres rund 18 Millionen Euro an die Kirche zurückzahlen, wie das Bistum am Freitag bekanntgab. Zusammen mit bereits geleisteten Zahlungen sowie Rückflüssen von anderen Projektentwicklern rechne man damit, 39 Millionen der rund 60 Millionen US-Dollar aus den hochriskanten Darlehen zurückzuholen.

Die Kosten für Anwälte, Sachverständige und Gutachter beziffert die Diözese mit einem mittleren einstelligen Millionenbetrag. Der Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke spricht von einem “wahren Meilenstein in unserem hartnäckigen Vorgehen, das Geschehen aufzuarbeiten”. Das Bistum habe einen enormen Schaden erlitten, aber auch einen langen Atem bewiesen. Es sei den Teams aus Anwälten und Beratern gelungen, dass sie “viel von dem verloren geglaubten Geld zurückerkämpfen konnten”.

Im Rahmen einer Transparenzoffensive stießen externe Wirtschaftsprüfer darauf, dass der frühere stellvertretende Finanzdirektor zusammen mit Projektentwicklern und einem Mittelsmann rund 60 Millionen US-Dollar in meist ungesicherte Darlehen in den USA investiert hatte, wie es hieß. Diese gingen an Projektgesellschaften in der Immobilien-Entwicklung in Texas und Florida.

Der nun erreichte Vergleich umfasst ein Volumen von rund 26 Millionen US-Dollar; darunter seien bereits geleistete Rückzahlungen von 8,2 Millionen US-Dollar. Bis Ende des ersten Quartals sollen weitere 8,4 Millionen US-Dollar an die Diözese und die Emeritenanstalt gehen, also eine Art Rentenkasse für Priester. Außerdem erwarte man aus Immobilienverkäufen des Projektentwicklers noch zusätzliche rund 10 Millionen US-Dollar. Dabei seien Verkaufsfristen, ein Mindestverkaufswert der Immobilien, Zustimmungserfordernisse der Diözese sowie zur Absicherung auch eigene Vollstreckungsmöglichkeiten vereinbart worden.

Vorausgegangen war laut Bistum eine im Jahr 2019 initiierte Schadensersatzklage beim Bezirksgericht Dallas gegen den amerikanischen Projektentwickler und 23 seiner Projektgesellschaften. Nach Insolvenzanträgen habe die Diözese hier ebenso ihre Rechte wahren müssen wie bei geplanten Verkäufen von Immobilien. Dies habe zu umfassenden Kontensperrungen und Verkaufsverboten geführt.

Die Anwälte der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) sprechen davon, dass dies auch die Vergleichsbereitschaft gefördert habe. “Ohne den Vergleich hätte die Diözese auch mit einem erfolgreichen Prozess wegen der ungesicherten Darlehen im schlimmsten Fall leer ausgehen können”, erklärt Anwalt Philippe Litzka. Hanke hatte den Finanzskandal Anfang 2018 selbst öffentlich gemacht, nachdem er bereits im Jahr 2017 Anzeige erstattet hatte.

Die Staatsanwaltschaft München 2 hat mittlerweile Anklage erhoben gegen den früheren stellvertretenden Finanzdirektor, den Mittelsmann und eine weitere Person, unter anderem wegen Untreue und Bestechlichkeit. Der Anwalt des früheren Mitarbeiters der Diözese bestreitet die Vorwürfe. Das Landgericht hat über eine Zulassung noch nicht entschieden. Außerdem versucht das Bistum in einem Zivilverfahren sowie außergerichtlich, Schadensersatzansprüche gegen frühere Verantwortliche und Beteiligte geltend zu machen.