Staatsanwaltschaft: Keine Ermittlungen gegen Kardinal Woelki

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki muss endgültig keine Strafverfolgung wegen Falschaussage fürchten. Auch in einem zweiten bisher noch offenen Fall lehnt die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen gegen den Erzbischof ab.
Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki muss endgültig keine Strafverfolgung wegen Falschaussage fürchten. Auch in einem zweiten bisher noch offenen Fall lehnt die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen gegen den Erzbischof ab.

Kardinal Woelki –Foto: rwm

Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki muss endgültig keine Strafverfolgung wegen Falschaussage fürchten. Auch in einem zweiten bisher noch offenen Fall lehnt die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen gegen den Erzbischof ab. Sie könne keinen Anfangsverdacht feststellen, teilte die Behörde am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Die Staatsanwaltschaft hatte eine eidesstattliche Versicherung geprüft, die Woelki in einem presserechtlichen Verfahren vor dem Landgericht Köln abgegeben hatte. Das Dokument liegt KNA vor. Der Erzbischof weist darin eine Berichterstattung der „Bild“-Zeitung zurück, wonach er einen „Missbrauchs-Priester“ befördert habe.

Staatsanwaltschaft: Dass Woelki mehr als Gerüchte kannte, lässt sich nicht nachweisen

Woelki räumt darin zwar ein, er habe zum Zeitpunkt der Beförderung davon gehört, dass der Pfarrer früher einen sexuellen Kontakt mit einem Prostituierten hatte. Dass der Geistliche strafbaren sexuellen Missbrauch an dem Prostituierten gestanden und Woelki davon gewusst habe, sei jedoch falsch. Auch weitere Gerüchte habe er zwar gekannt. Fürsprecher des Pfarrers hätten ihm jedoch gesagt, dass sich diese nie bestätigt hätten. Die Personalakte des Priesters habe sich der Kardinal damals nicht vorlegen lassen.

Die Staatsanwaltschaft Köln betonte jetzt, Woelki habe ausdrücklich eingeräumt, von dem Kontakt mit dem Prostituierten und den Gerüchten gehört zu haben. Die Behörde könne aber weder feststellen, dass es sich um mehr als nur Gerüchte gehandelt habe, noch dass der Kardinal doch Einblick in die Personalakte genommen habe. Zwar hätte er schon vor der Beförderung hinreichend Anlass haben können, sich persönlich mit der Akte zu befassen, so die Staatsanwaltschaft weiter. Dies sei jedoch eine „innerkirchliche, womöglich religionsethisch-moralische“ Frage, über die Strafverfolgungsbehörden nicht befinden.

Behörde hat über „innerkirchliche, womöglich religionsethisch-moralische“ Fragen nicht zu befinden

Die Staatsanwaltschaft hatte vor der jetzigen Entscheidung bereits im September Ermittlungen gegen Woelki wegen einer weiteren eidesstattlichen Versicherung abgelehnt. Dabei ging es um Berichte der „Bild“ über den verstorbenen „Sternsinger“-Chef Winfried Pilz, dem sexuelle Gewalt gegen junge Männer vorgeworfen wird. Das Erzbistum Köln meldete die Anschuldigungen gegen den Priester erst sehr spät an das Bistum Dresden-Meißen, wo dieser jahrelang seinen Ruhestand verbracht hatte. Kritiker sehen hier eine Dienstpflichtverletzung durch Woelki, was dieser zurückweist.

kna