Traunstein – Der Weg für eine mögliche Verhandlung gegen den früheren Papst Benedikt XVI. ist offenbar frei. Nun hat das Ex-Kirchenoberhaupt dem Gericht seine Verteidigungsbereitschaft mitgeteilt.
Traunstein – Der Weg für eine mögliche Verhandlung gegen den früheren Papst Benedikt XVI. ist offenbar frei. Nach einer von einem Missbrauchsopfer eingereichten Zivilklage auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht hat das Landgericht Traunstein die bereits im September de ersten gesetzlich vorgeschriebenen technischen Verfahrensschritte eingeleitet. Nun hat der emeritierte Papst Benedikt XVI. dem Gericht seine Verteidigungsbereitschaft mitgeteilt, wie eine Gerichtssprecherin dem Neuen Ruhrwort am Dienstag bestätigte.
„Das heißt nicht zwingend, dass er zu einem späteren Termin erscheinen wird. Die Verteidigungsbereitschaft enthält in der Regek. auch noch keine inhaltlich Äußerung“, erläuterte die Sprecherin. Bis zum 24. Januar 2023 habe die Beklagtenseite aller Beklagten Zeit, inhaltlich der Klage zu erwidern. „Wann und ob eine Erwiderung/Stellungnahme der Beklagten beim Landgericht eingeht, kann nicht vorhergesagt werden“, so die Sprecherin. „Die Klageerwiderung enthält üblicherweise eine inhaltliche Erklärung zum Klagevortrag.“
Ziviklage gegen Benedikt und andere Kirchenvertreter eingereicht
Hätte der frühere Kardinal und ehemalige Münchner Erzbischof Joseph Ratzinger diese Verteidigungsbereitschaft nicht angezeigt, wäre ein sogenanntes Versäumnisurteil ergangen. In diesem Fall hätte sich das Gericht jedoch mit den Vorwürfen gegen ihn nicht inhaltlich auseinandergesetzt hätte. Anders als im Strafrecht kann eine Zivilklage nicht abgewiesen werden.
Die Klage richtet sich gegen einen Priester als mutmaßlichen Täter, den emeritierten Papst Benedikt XVI., den früheren Münchner Erzbischof Kardinal Friedrich Wetter und das Erzbistum München-Freising als Körperschaft. Die Beklagten hatten insgesamt sechs Wochen Zeit, ihre Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen und dann die Klage zu erwidern, also zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Im Fall von Benedikt XVI. waren es wegen seines ausländischen Wohnsitzes acht Wochen. Nach Eingang der Antworten wird das Gericht unter anderem zu prüfen haben, ob die Klage schlüssig vorgebracht sei und ein Feststellungsinteresse bestehe. Es geht hierbei nicht um einen Zahlungsanspruch. Ein solcher könne auch nicht aus einem Feststellungsurteil abgeleitet werden.
Weltliches Gericht soll über Mitverantwortung befinden
Laut Recherchen von „Correctiv“, Bayerischem Rundfunk und der „Zeit“ hatte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz die Klage im Juni eingereicht. Sein Mandant sei ein Opfer des Priesters Peter H., der trotz einer einschlägigen Vorstrafe im Erzbistum München und Freising weiter als Gemeindeseelsorger eingesetzt worden war. Der Jurist wolle damit erreichen, dass ein weltliches Gericht über Mitverantwortung von Bischöfen für solche Taten entscheidet, auch wenn diese schon verjährt seien, hieß es in einer am Montag verbreiteten Pressemitteilung von „Correctiv“.