Vier Anschuldigungen von Missbrauch in Militärseelsorge bekannt

In der Bundeswehr hat es seit 2011 vier Anschuldigungen von sexuellem Missbrauch durch katholische Militärseelsorger gegeben.
Vier Anschuldigungen von Missbrauch in Militärseelsorge bekannt

Bischof Overbeck (Foto: Alexandra Roth | Bistum Essen)

In der Bundeswehr hat es seit 2011 vier Anschuldigungen von sexuellem Missbrauch durch katholische Militärseelsorger gegeben. In einem dieser Fälle sei eine Anerkennungszahlung geleistet worden, erklärte Militärbischof Franz-Josef Overbeck am Dienstag in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin.

Es habe sich um missbräuchliches Verhalten eines Priesters gegenüber einem jungen Soldaten gehandelt, sagte Overbeck. Der beschuldigte Geistliche habe dazu nicht mehr befragt werden können, weil er bereits verstorben war. Zwei weitere Fälle seien nicht mit Fakten belegt oder in anderer Weise abgeschlossen worden, ein Verfahren laufe noch.

Aus der Zeit zwischen 1956, als die katholische Militärseelsorge gegründet wurde, und seinem Amtsantritt 2011 seien bislang keine Fälle bekannt. “Wir lassen derzeit aber alle uns zur Verfügung stehenden Personalakten auf Hinweise dazu überprüfen, zurückgehend bis 1956”, sagte Overbeck. Mit einem Ergebnis rechne er in etwa einem Jahr.

Die in Vergleich mit anderen deutschen Diözesen geringe Zahl im bundesweiten Militärbistum liege daran, dass die Militärseelsorge in der Regel mit Erwachsenen zu tun habe, so Overbeck weiter. Im Rahmen ihrer Angebote für die Familien von Angehörigen der Bundeswehr sei aber nicht auszuschließen, dass auch Kinder betroffen sein könnten. Denkbar seien auch Vergehen an Kindern im Rahmen von Auslandseinsätzen. Bislang seien solche Fälle jedoch nicht angezeigt worden.

Overbeck verwies darauf, dass die Militärseelsorge in der Führung der Personalakten nicht autonom sei, weil die in der Bundeswehr eingesetzten Priester weiterhin zu ihren Herkunftsbistümern gehören: “Bei jedem Personalfall müssen wir mit der jeweiligen Diözese kooperieren.” Außerdem seien Militärseelsorger als Angehörige der Bundeswehr auch Bundesbeamte auf Zeit mit entsprechenden bundesrechtlichen Vorgaben zur Führung ihrer Akten. Darin Einsicht nehmen dürften nur von ihm dazu Beauftragte sowie das Verteidigungsministerium, sagte Overbeck.

Er betonte, die Militärseelsorge habe die von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossenen Aufarbeitungs- und Präventionsmaßnahmen eingeführt. Dabei kooperiert sie mit dem Erzbistum Berlin sowie den Bistümern Dresden-Meißen und Görlitz bei der Gründung einer gemeinsamen Aufarbeitungskommission.

kna