Die Verkündigung der christlichen Botschaft hat nach Ansicht von Papst Franziskus notwendig eine rechtliche Seite.
Vatikanstadt– Die Verkündigung der christlichen Botschaft hat nach Ansicht von Papst Franziskus notwendig eine rechtliche Seite: Da jeder Mensch ein Recht auf die Begegnung mit Christus habe, zielten alle kirchenrechtlichen Normen und Akte darauf, „die Echtheit und Fruchtbarkeit dieser Begegnung zu fördern“, sagte er am Samstag bei einer Veranstaltung des römischen Kirchengerichts der Rota, das sich vor allem mit Ehesachen befasst. Nach einem Grundsatz des katholischen Kirchenrechts sei „das Heil der Seelen das oberste Gesetz“.
Es gebe in der Kirche „weder Recht ohne Evangelisierung noch Evangelisierung ohne Recht“, sagte der Papst. Verkündigung der Frohen Botschaft sei die „vorrangige rechtliche Verpflichtung“ sowohl der Kirchenleiter als auch aller Gläubigen. In dem Zusammenhang nannte er einen synodalen Geist, also ein neues Verständnis des kirchlichen Miteinanders, die unabdingbare Voraussetzung für juristisches Wirken in der Kirche.
Insbesondere Familienseelsorge könne rechtliche Fragen nicht ausklammern, betonte Franziskus. Als Beispiel verwies er auf die Verhinderung von Eheschließungen, die aus katholischer Sicht nichtig wären, aber auch auf die Beratung von Paaren in einer Krise über rechtliche Möglichkeiten einer Eheannullierung.