EU-Gesetz: Kaffee und Kakao künftig ohne Entwaldung

Das Europäische Parlament hat ein Gesetz zur Bekämpfung der weltweiten Entwaldung angenommen.
EU-Gesetz: Kaffee und Kakao künftig ohne Entwaldung

Luftaufnahme des Amazonasregenwaldes –Foto: Adveniat

Das Europäische Parlament hat ein Gesetz zur Bekämpfung der weltweiten Entwaldung angenommen. Unternehmen müssen demnach sicherstellen, dass in der EU verkaufte Produkte wie Kaffee, Kakao, Rindfleisch und Soja nicht zur Abholzung von Wäldern beitragen. Für den zwischen Parlament, EU-Kommission und Rat ausgehandelten Text stimmten am Mittwoch in Straßburg 552 Abgeordnete; 44 waren dagegen, 43 enthielten sich. Der Rat wird die Verordnung voraussichtlich am 4. Mai billigen. Für große und mittelgroße Unternehmen kann es bis Herbst 2024 in Kraft treten.

Firmen dürfen die betreffenden Produkte, zu denen auch Palmöl, Kautschuk, Holz und Leder gehören, künftig nur dann in der EU verkaufen, wenn ihre Lieferanten eine Sorgfaltserklärung abgegeben haben. Diese muss bestätigen, dass das Erzeugnis weder von einer Fläche stammt, die seit 2021 abgeholzt wurde, noch zu einer Schädigung von Wäldern führte. Hierzu zählt auch die Umwandlung von Urwäldern in Plantagenwälder. Ferner müssen Unternehmen nachweisen, dass die Menschenrechte und die Rechte der betroffenen indigenen Völker geachtet wurden. Bei Verstößen drohen Unternehmen und Händlern in der EU hohe Geldstrafen.

Der Berichterstatter für den Entwurf, der luxemburgische Abgeordnete Christophe Hansen (EVP) erklärte, bis jetzt seien Supermarktregale allzu oft mit Produkten gefüllt, die die Lebensgrundlage indigener Völker vernichtet hätten. Verbraucher könnten sich nun sicher sein, “dass sie nicht mehr unwissentlich die Abholzung von Wäldern begünstigen, wenn sie ihre Tafel Schokolade essen”.

Delara Burkhardt, umweltpolitische Sprecherin der SPD-Europaabgeordneten, sagte, das Gesetz mache deutlich: “Wer unseren Planeten zerstört, darf in der EU keine Geschäfte machen.”

Die deutsche Grünen-Abgeordnete Anna Cavazzini, Berichterstatterin für die Stellungnahme des Binnenmarktausschusses, hob neben dem Schutz der Rechte von Indigenen und Kleinbauern auch den Gewinn für die Artenvielfalt hervor. Bei der Einstufung der Herkunftsländer in Risikoklassen dürfe die EU-Kommission jetzt “nicht dem Lobbydruck von Hochrisikoländern wie Brasilien oder Indonesien nachgeben”. Bei einer Überprüfung des Gesetzes sollten auch neue Rohstoffe wie Mais und weitere schützenswerte Flächen aufgenommen werden.

Nach Schätzungen der Welternährungsorganisation FAO wurden von 1990 bis 2020 insgesamt 420 Millionen Hektar Wald in landwirtschaftlich genutzte Fläche umgewandelt; dies ist ein größeres Areal als die gesamte EU. Der Verbrauch in der EU ist für etwa 10 Prozent dieser weltweiten Entwaldung verantwortlich. Mehr als zwei Drittel davon entfallen auf Palmöl und Soja.

kna