Missbrauchsbeauftragte kritisiert Trierer Kommission

Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, hat sich in die Debatte über den Umgang mit einem Missbrauchsfall im Bistum Trier eingeschaltet.
Frankfurt – Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, hat sich in die Debatte über den Umgang mit einem Missbrauchsfall im Bistum Trier eingeschaltet. Es geht dabei um einen verstorbenen katholischen Priester, in dessen Nachlass Kisten mit teilweise pornografischen Fotos und Filmen gefunden worden waren. Sie zeigten teilweise auch Minderjährige.

©Barbara Dietl / www.dietlb.de

Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, hat sich in die Debatte über den Umgang mit einem Missbrauchsfall im Bistum Trier eingeschaltet. Es geht dabei um einen verstorbenen katholischen Priester, in dessen Nachlass Kisten mit teilweise pornografischen Fotos und Filmen gefunden worden waren. Sie zeigten teilweise auch Minderjährige.

Ein Neffe des Priesters hatte den Fall öffentlich gemacht und sich unter anderem an die Unabhängige Aufarbeitungskommission im Bistum Trier gewandt. Deren Vorsitzender, der frühere rheinland-pfälzische Justizminister Gerhard Robbers, steht nun in der Kritik. Nach den Worten des Neffen hatte Robbers ihm nahegelegt, die Bilder zu vernichten, um nicht Gefahr zu laufen, sich selbst strafbar zu machen.

„Der aktuelle Vorwurf gegen den Trierer Kommissionsvorsitzenden Robbers zeigt, dass wir noch kein gemeinsames Verständnis davon haben, welche Voraussetzungen eine gelingende Aufarbeitung braucht“, sagte Claus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Donnerstag). Mögliches Beweismaterial zügig an eine zuständige Stelle zu geben oder zu vernichten, möge aus strafrechtlicher Sicht nachvollziehbar sein, diene aber nicht der Aufarbeitung. Diese habe gerade das Ziel, Taten – auch verjährte – aufzudecken, um Verantwortliche zu identifizieren und wenigstens heute eine Verantwortungsübernahme zu erreichen. „Es zeigt sich hierin aber auch die – nachvollziehbare – Unsicherheit von Kommissionsmitgliedern hinsichtlich des Risikos einer eigenen Strafbarkeit“, so die Missbrauchsbeauftragte.

Für Betroffene können Bilder Claus zufolge wichtige Beweismittel sein, wenn es um Anerkennungsleistungen der Kirche oder den Zugang zu Leistungen nach dem Opferentschädigungsrecht geht. „Die Vernichtung von Beweismitteln als Vorschlag eines Kommissionsvorsitzenden erscheint höchst befremdlich und ist aus Betroffenensicht völlig inakzeptabel“, sagte Claus.

Robbers stellt sein Gespräch mit dem Neffen des Priesters anders dar. „Ich habe darauf hingewiesen, dass man das Material zügig an eine zuständige Stelle geben oder vernichten muss nach der jetzigen Rechtslage“, sagte er der Zeitung.

kna