Staatsrechtler: Berufung auf Verjährung für Bistümer schwierig

Der Kölner Staatsrechtler Stephan Rixen hält es für möglich, dass sich Bistümer bei Schmerzensgeldklagen von Missbrauchsopfern künftig nicht mehr auf Verjährung berufen können.
Der Kölner Staatsrechtler Stephan Rixen hält es für möglich, dass sich Bistümer bei Schmerzensgeldklagen von Missbrauchsopfern künftig nicht mehr auf Verjährung berufen können.

Der Jurist Stephan Rixen ist Mitglied des Deutschen Ethikrates –Foto: Ethikrat/Jens Jeske

Der Kölner Staatsrechtler Stephan Rixen hält es für möglich, dass sich Bistümer bei Schmerzensgeldklagen von Missbrauchsopfern künftig nicht mehr auf Verjährung berufen können. Sollten sie dies künftig tun, müssten sie damit rechnen, dass Gerichte dies “als rechtsmissbräuchlich brandmarken”, sagte er der “Kölnischen Rundschau” (online und Donnerstagsausgabe). Vom Juristischen ins Deutsche übersetzt hieße das: “Erst habt ihr alles vertuscht, auf Zeit gespielt und Betroffenen das Leben schwer gemacht, und jetzt fällt euch ein, dass ihr mit all dem nichts zu tun habt. Geht’s noch?!”

Rixen reagierte auf ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Köln, das das Erzbistum Köln zu einer Zahlung von 300.000 Euro an einen Missbrauchsbetroffenen verurteilt hatte. “Ganz klar, da wird Rechtsgeschichte geschrieben”, sagte der Jurist, der der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs auf Bundesebene angehört. Er erwarte Klagen nun auch in anderen Bereichen.

Staatsrechlter: Kölner Urteil wichtiger Impuls

Laut Rixen muss in einem Schmerzensgeldprozess normalerweise der Kläger die Vorwürfe beweisen. “Aber die Beweislast kann auch erleichtert werden, sie kann sich sogar ganz umkehren, wenn es um Tatsachen geht, die in der internen Sphäre des Beklagten liegen und die der Kläger beim besten Willen nicht nachweisen kann.” Dieses Problem habe das Landgericht Traunstein am Dienstag bei einem weiteren Schmerzensgeldprozess eines Missbrauchsopfers gegen die Kirche schon angesprochen. Wenn die Beweislast erleichtert würde, wäre das ein sensationelles Signal.

Das Kölner Urteil ist nach seiner Ansicht auch ein wichtiger Impuls, das kircheninterne Zahlungsverfahren für Missbrauchsbetroffene weiterzuentwickeln. Dem Kölner Kläger habe die Kirche nur 25.000 Euro zugesprochen, das Landgericht aber die 12-fache Summe, sagte Rixen der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). “Für mich entspricht es ganz klar dem Geist des Kölner Urteils, den Zahlungsrahmen nach oben zu verschieben, zum Beispiel zwischen 30.000 und 300.000 Euro.” Der Rahmen könnte auch noch höher ausfallen. So habe eine Arbeitsgruppe der Bischofskonferenz 2019 einen Korridor zwischen 40.000 und 400.000 Euro empfohlen.

Rixen bekräftigt Forderung nach Entschädigungsfonds

Rixen bekräftigte seine Forderung nach einem Entschädigungsfonds für Missbrauchsopfer, den der Staat und Institutionen wie Kirchen und Sportverbände gemeinsam finanzieren. “Die katholische Kirche ist ein schwerfälliger Tanker, der sich, auch wenn es um Gerechtigkeit für Betroffene geht, nur langsam bewegt, aber immerhin, er bewegt sich”, betonte der Jurist. “Die evangelische Kirche und auch der Sport sind so weit noch nicht, vom Staat ganz zu schweigen, wenn es um Staatsversagen bei der Aufsicht über Heime, bei den Jugendämtern oder in Schulen geht.”

kna