Petitionsausschuss befasst sich mit elektronischer Patientenakte

Der Petitionsausschuss des Bundestages hat in einer öffentlichen Sitzung am Montag in Berlin das Für und Wider einer elektronischen Patientenakte (ePa) diskutiert.
Petitionsausschuss befasst sich mit elektronischer Patientenakte

–Foto/Tung Nguyen/pixabay

Der Petitionsausschuss des Bundestages hat in einer öffentlichen Sitzung am Montag in Berlin das Für und Wider einer elektronischen Patientenakte (ePa) diskutiert. In einer Eingabe hatte die Allgemeinmedizinerin Simone Connearn aus Drensteinfurt (Nordrhein-Westfalen) einen Verstoß gegen die informelle Selbstbestimmung beklagt, falls die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante verbindliche Einführung mit der Möglichkeit eines aktiven Widerspruchs kommen sollte. Die Petition war innerhalb von vier Wochen von mehr als 58.000 Menschen unterschrieben worden.

Mit der ePA sollen Millionen gesetzlich Versicherte ihre Röntgenbilder, Medikationspläne und andere Behandlungsdaten digital speichern können. Sie selbst und ihre Ärzte können sie dann abrufen. Als freiwilliges Angebot ist die ePA bereits seit 2021 verfügbar, wird aber bisher wenig genutzt.

Die Bundesregierung plant, eine Widerspruchslösung für die ePA einzuführen, so dass die 74 Millionen Versicherten künftig aktiv einer Überführung ihrer Daten in eine elektronische Akte widersprechen müssen (Opt-Out). Ab 2025 soll den Patientinnen und Patienten nach den Plänen der Regierung ansonsten automatisch von ihrer Krankenkasse eine solche ePA zur Verfügung gestellt werden. Dazu wird derzeit ein entsprechendes Gesetz erarbeitet.

In der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses verteidigte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Edgar Franke (SPD), die Pläne. Unter anderem könnten unnötige und belastende Mehrfachuntersuchungen durch eine Zusammenführung der Daten vermieden werden, was Ärzte und Patienten entlasten könne.

Connearn dagegen sieht in der ePa eine gefährliche Machtkonzentration und einen Unsicherheitsfaktor: „Private Gedanken und persönliche Informationen, die im vertrauensvollen Arztgespräch geäußert werden, gehören nicht in einen zentralen Speicher.“ Auch die zugesagte Pseudonymisierung der Daten sei kein ausreichender Schutz für Patientinnen und Patienten. Wenn Daten ohne Namen, aber mit Postleitzahl und Geburtsdatum weitergegeben würden, seien sie auch zurück verfolgbar.

Petitionen an den Bundestag, die innerhalb von vier Wochen das Quorum von mindestens 50.000 Online-Unterstützern verzeichnen können, werden in der Regel in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses angehört. Dazu wird auch die Person eingeladen und angehört, die die Petition gestartet hat. Die Anzahl der Unterzeichner wirkt sich jedoch nicht auf die parlamentarische Prüfung der Petition aus.

kna