Das Urteil des Arbeitsgerichts Trier gegen Bischof Stephan Ackermann wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer unter Pseudonym bekannten Bistumsangestellten ist rechtskräftig.
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Bischof Stephan Ackermann (Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 [via Wikimedia Commons])
Das Gericht entsprach damit der Forderung der Klägerin. Die Frau sah sich durch Ackermanns Handeln retraumatisiert. Der Bischof hatte nach dem Vorfall bereits eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und sich entschuldigt. Nach der Urteilsverkündung teilte das Bistum mit, die Entscheidung zu akzeptieren. Vor der Verhandlung konnten sich die Parteien nicht einigen.
Weißenfels hatte mehrfach von geistlichem Missbrauch und sexuellen Übergriffen durch einen Priester von den 1980er bis zu den 2000er Jahren berichtet. Sie gibt an, damals als Erwachsene von einem ihr vorgesetzten Priester schwanger geworden und von ihm und einem weiteren Priester zu einer Abtreibung gedrängt worden zu sein. Die Beschuldigten sind inzwischen gestorben. Dem Bistum wirft die Frau unter anderem weiter vor, den Fall und Verantwortlichkeiten bis heute nicht transparent aufzuklären.