Beim Bistum Osnabrück sind bisher 53 Anträge auf Zahlung einer Anerkennung erlittenen Leids durch sexuellen Missbrauch eingegangen.
Osnabrück – Beim Bistum Osnabrück sind bisher 53 Anträge auf Zahlung einer Anerkennung erlittenen Leids durch sexuellen Missbrauch eingegangen. Davon habe die zuständige Unabhängige Kommission 47 Anträge positiv entschieden und vier abgelehnt. Über zwei weitere müsse noch entschieden werden, so Bistumssprecher Kai Mennigmann am Dienstag in Osnabrück.
In den 47 Fällen seien insgesamt knapp 809.500 Euro gezahlt worden. Die Entscheidung über eine freiwillige Anerkennungsleistung für erlittene sexualisierte Gewalt trifft eine unabhängige Kommission in Bonn; diese weist das betreffende Bistum an, den von ihr festgelegten Betrag auszuzahlen. Mennigmann äußerte sich bei der Vorstellung des neuen Osnabrücker Ombudsmanns für Missbrauchsbetroffene, Simon Kampe.
Bisher sei noch keine Ankündigung einer gerichtlichen Schmerzensgeldklage von Missbrauchsbetroffenen oder Forderungen nach außergerichtlichen Einigungen bekannt, erklärte Heinz-Wilhelm Brockmann von der Monitoringgruppe für den diözesanen Schutzprozess gegen Missbrauch. In Köln hatte es im Sommer ein wegweisendes Gerichtsurteil zur Amtshaftung des Erzbistums gegeben. Wegen Missbrauchs eines früheren Ministranten durch einen Priester war die Erzdiözese zur Zahlung von 300.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden.
Die Diözesen Paderborn und Hildesheim hatten unlängst mitgeteilt, bei ihnen seien Briefe von Rechtsanwälten eingegangen. Diese drohten Schmerzensgeldklagen an, wenn es nicht zu einer außergerichtlichen Einigung mit ihren Mandanten komme.