Bundesbeauftragte: Weder Verbot noch Pflicht zum Gendern

Gendergerechte Sprache sollte in Deutschland aus Sicht der Anti-Diskriminierungsbeauftragten der Bundesregierung, Ferda Ataman, weder verboten noch verpflichtend eingeführt werden.
Bundesbeauftragte: Weder Verbot noch Pflicht zum Gendern

Ferda Ataman. –Foto: Stephan Röhl/Heinrich-Böll-Stiftung/CC BY-SA 2.0

Gendergerechte Sprache sollte in Deutschland aus Sicht der Anti-Diskriminierungsbeauftragten der Bundesregierung, Ferda Ataman, weder verboten noch verpflichtend eingeführt werden. “Menschen zu zwingen, eine bestimmte gender-inklusive Sprache zu verwenden, halte ich für genauso falsch wie deren Verbot”, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Freitag). “Das Ganze ist ja keine Pflichtübung und kein Wettbewerb. Es geht darum, dass man zeigt, dass man ein Bewusstsein dafür hat, dass es nicht nur Männer und Frauen gibt, sondern auch intergeschlechtliche und andere Menschen.”

In der gesellschaftlich aufgeheizten Debatte wünsche sie sich generell mehr Gelassenheit, erklärte Ataman. “Ich finde, man muss sich dabei keinen abbrechen. Man soll sich mit Sprache wohlfühlen.” Auch sie selbst verwende nicht in allen Situationen inklusive Gendersprache.

Scharfe Kritik am Gendern, wie sie etwa der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) geäußert hatte, bezeichnete die Bundesbeauftragte hingegen als “taktisches Getöse”, das “von echten Problemen ablenkt und mobilisiert”. Es sei “keinem Menschen in Deutschland geholfen, wenn Gender-Verbote erteilt werden. Im Gegenteil: Es ist sehr bedenklich, wenn ein vermeintlicher Kulturkampf auf dem Rücken von Minderheiten ausgetragen wird, die ohnehin schon starker Diskriminierung ausgesetzt sind”, betonte Ataman.

kna